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Arbeitnehmerveranlagung / Werbungskosten

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  •  Fredd
26.2.2013
3 Antworten 3
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Hallo. Wer kennt sich hier aus?

Ich habe beim Finanzamt im Jahre 2008 einen PC und einen Laptop abgeschrieben.

PC 690,90 + Laptop 379,00
Sie haben bei beiden 40% Privatanteil weggerechnet.
Den Laptop haben Sie ganz abgeschrieben und den PC auf 3 Jahre aufgeteilt.

PC 690,90 - 40% = 414,54 : 3 = 138,18
Laptop 379,00 - 40% = 227,40

Ergibt für 2008 Werbungskosten von 365,58 (138,18 + 227,40)

Was darf ich nun 2009 und 2010 bei den Werbungskosten eintragen? Jeweils 138,18? Das ergäbe lediglich 2 Euro Steuervorteil emoji oder darf ich da wieder die 414,54 eingeben?

Vielen Dank im voraus.

  •  Breitfuss
26.2.2013  (#1)
Warum solltest du wieder den vollen Betrag nehmen können, wenn ein Drittel schon abgeschrieben ist?

Also ich würde schon sagen, dass das jetzt nur die 138,18 Euro sind 2009 und 2010, damit wäre dann auch der PC voll abgeschrieben.

(war aber nicht der Beste in Steuerlehre in der HAK und selbst hab ich sowieso nie was abzuschreiben... ;) )


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  •  hausbesorger
26.2.2013  (#2)
Ich fürchte, du musst mit den 2 eur Vorlieb nehmen...
Das ist eine lineare Abschreibung auf 3 Jahre.


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  •  Breitfuss
26.2.2013  (#3)
Dadurch dass die Werbungskostenpauschale 132 Euro beträgt, geht es eben nur mehr um konkret 6,18 Euro, die gesondert verrechnet werden.
Wenn du keine anderen Werbungskosten hast, bleibts eben bei den 2 Euro.


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