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Kanns Dir nur von NÖ erzählenHi !
...da verstehen die Beamten unter Wohnnutzfläche: - in der Dachschräge ab 1,5 Meter Höhe - Stiegen: Nein, keine WNFl. - Tür-Ausnehmungen im Mauerwerk: Nein, keine WNFl. - Bodentiefe Fenster mit "Überlager < Raumhöhe": Nein, keine WNFl. Zumindest wurde unser Haus nach diesen Kriterien berechnet, und von der Zuständigen akzeptiert. Ob Euer Wintergarten/Poolraum eine WNFl. darstellt, weiß ich nicht... ...Glaube aber: ja So long, lg Martin |
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Keller - Guten MOrgen
grundsätzliche Frage zum Thema: mir es scheint teilweise bereits ein verfliester, beheizbarer Keller als Wohnfläche zu zählen - selbst wenn er offensichtlich als Lagerraum verwendet wird. Macht es einen Unterschied ob Fußbodenheizung oder HEizkörper eingebaut werden? Gibt es hierzu allgemein gültiges Wissen? Online finde ich dazu nicht wirklich was. Danke für Eure Erfahrungen... Klaus |