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Hallo Liebe Geimeinde ..
meine freundin und ich wollen heuer ein efh in hablage errichten. das ganze soll im naturschutzgebiet pöllauer tal stmk. entstehen. so weit so gut .. heute war ich bei der baubezirksleitung und dort wurde mir gesagt dass ich dass pultdach quasi paralell zur bestehenden hanglinie setzen soll. für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar da ich dann die hohen räume in den wohnräumen verlieren würde und im wc/ gang bereich um die 3,4m hoch wäre .. desweiteren wurden mir vorschläge geraten wie ich meine inneräume gestalten soll ? wtf `? darf man dass ? ich mein hier gehts doch um das landschaftsbild ?! Fenster wären auch nicht passend .. wer kann mir hier evtl. links schicken wo die gesetzlage bzw. bauliche vorschriften zum bauen im landschaftsschutzgebieten schicken ? haus wird auf einer neuen bauparzelle errichtet .. Pultdach in sichtweite wie ich es gerne bauen würde .. bitte um hilfe !! Danke PS. bin in eile sorry wegen der rechtschreibung Bildquelle: http://img163.imageshack.us/img163/4006/westansicht.png Bildquelle: http://img823.imageshack.us/img823/460/nordansicht.png Bildquelle: http://img823.imageshack.us/img823/5121/59481352.png Bildquelle: http://img692.imageshack.us/img692/3324/97203471.jpg |
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Gibt es einen Bebauungsplan? Falls ja und wenn darin auch die Dachausrichtung vorgegeben ist, musst du dich auf jeden Fall danach richten.
Ansonsten gilt die steiermärkische Bauordnung bzw. ein Bautechnikgesetz oder Verordnung für die Steiermark. Findest du unter dem Link: www.ris.bka.gv.at/Landesrecht Wenn es wegen des Landschaftsschutzgebietes gesonderte Vorschreibungen gibt, müsstest du diese auch im RIS (Rechtsinformationssystem) finden. Viel Glück! |
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@kech
Vielen Dank für deine Antwort und den Links ! Also, dass Grundstuck befindet sich nicht im bebauungsplan. Ich werde mich mal hier durchstöbern falls ich zu meinem "problem" etwas finde. merci |
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