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was steht denn genau in der bauverpflichtung und - welche Infos hast denn schon? der Verkäufer kann sich auch nicht erkundigen? ggf. ist das amt der lr bei allgemeine Themen auch hilfreich, auch wenn die auch auf die gemeinde verweisen werden: http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=166&thema=1&subthema= dann wäre halt auch interessant zu wissen, was da gebaut werden soll, bauklasse, etc. - da kann's durchaus ausnahmen geben, je nachdem, welche verfahren da noch dazukommen. so kann man das nicht beantworten... |
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Na ja, es wird sich wohl um eine privatrechtliche Maßnahme der Gemeinde nach § 22 Gemeindeplanungsgesetz handeln. In diesem Fall wird es wohl mit Sicherheit einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer geben (müssen).
Einfach mal den Verkäufer fragen. fg |
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Vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon mal weiter. Daran, dass es für verschiedene Bauweisen verschiedene Regelungen geben könnte, hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Hm, ich werd wohl doch mal ganz allgemein am Gemeindeamt nachfragen, was da so in der Bauverpflichtung steht. Ich hab gehofft, dass das überall gleich geregelt ist, scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ich werd mir deinen Link mal durchackern, vielleicht finde ich da auch noch was. Viele Infos hab ich also nicht und den Verkäufer kann ich nicht fragen, zumindest nicht direkt. Da will noch ein Makler mitverdienen und das will ich vermeiden. Aber daran arbeite ich Aber bauen will ich ein 0815- Einfamilienhaus, aus finanziellen Gründen aber sicher nicht 2014 - deswegen die Frage, ob ein Einreichplan evtl. aureicht. Falls jemand Erfahrungen mit so einer Bauverpflichtung hat, idealerweise in Kärnten, wäre ich sehr daran interessiert. |
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Hallo noch einmal, falls das ausser mir auch noch jemanden interessiert In folgendem Link wird alles zum Thema abgehandelt:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000193 Zusammenfassung meines Gesprächs auf der Gemeinde: bebaut heißt nach der vollen Härte des Gesetzes: einzugsfertig (steht auch im link so drin - §4, 3), ein Einreichplan reicht auf keinen Fall, da wird auch keine Ausnahme möglich sein. Wenn allerdings schon ein Rohbau da steht, zeigt sich die Gemeinde in der Regel kulant. Ich such dann mal weiter nach einem Baugrund ... |