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der kfz-bereich ist in der gruppenfreistellungsverordnung - gesamtheitlich geregelt: http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/wettbewerbsrecht/kfzgvoneu.html http://www.gva.de/index.php?content=Branche::Marktvolumina der begriff "kraftfahrzeug" umfasst ein- und zweispurige kfz. wichtig ist aber, dass genau nach wartungsplan vorgegangen wird, also keine anderen als die norm- und typgerechten flüssigkeiten eingefüllt wurden und die freien ersatzteile auch wirklich freigegeben wurden. ist halt bei dingen wie sportluftfilter, ölfilter und bremsteilen genau zu hinterfragen. also wennst dir statt originaler nissin-anlage brembos raufschnallst, kann's kritisch werden... |
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Wie schauts da eigentlich mit den sog. "Kulanz" Sachen aus?
Also jene Dinge, die nach der Garantiezeit kaputt werden, der Hersteller aber aufgrund von bekannten Problemen die Kosten (teilweise) übernimmt? |
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@creator - danke für deinen link, bin jetzt aber ein wenig verwirrt.
Ich hab mir jetzt das EU - Dokument (k.a. ob das tatsächlich das die ungekürzte Originalversion ist) durchgelesen und in Kapitel 1 Absatz g) (Seite 4 aus 6) steht folgendes: "Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge mit Selbstantrieb und mindestens drei Räder, die für den Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind:" http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:129:0052:0057:DE:PDF Im Sinne der Gleichberechtigung sollte das Gesetz aber von der EU angepasst werden. Was ist an einem einspurigen Fahrzeug so anders, dass man nicht die freien Werkstätten benutzen kann? Originalteile sind bei meinen Bikes immer so eine Sache. Ich lass meist schon vor der Auslieferung die Auspuffanlage oder das Fahrwerk tauschen. Oder ich verbaue ein anders Steuergerät oder Schaltautomat. Mir gehts da eher mehr um den Wiederverkauf bzg. Serviceheft wo das Bike sowieso wieder in den Originalzustand rückgebaut worden ist. @gdfde Ausgenommen von dieser Regelung sind Gewährleistungstausch oder Rückrufaktionen. Sog. Kulanzgeschichten soll man halt im Vorfeld selber abschätzen. Wenn der Händler nach der Garantiezeit teilweise die Kosten für zb. einen Starter mit zb. 300,- übernimmt, ist das zwar "nett", jedoch habe ich mir diese Betrag bereits während der Garantiezeit durch die geringen Kosten bei einer freien Werkstatt bereits eingespart. Nochdazu ich dann ja auf den Verbau eines Originalteiles verzichten kann, das ja sowieso um einiges günstiger ist. Die Vertragswerkstätten versuchen halt den Kunden zu verunsichern und dadurch an sich zu binden, ohne jedoch die Kosten zu senken und sich an den freien anzupassen. |
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ich möchte hier mal auf das letzte posting - im thread verweisen, weil's schön lehrreich ist:
http://www.motor-talk.de/forum/neuwagen-in-einer-freien-werkstatt-reparieren-lassen-trotz-garantie-t3946656.html?page=1 der rest an halbwissen ist auch schön lehrreich. da sind manche schon stolz, wenn sie gewährleistung und garantie halbwegs unterscheiden können... und sehen halt ned ein, dass das erst der anfang ist. recht haben und bekommen sind bekanntlich auch 2 verschiedene dinge. natürlich versuchen die gersteller, ihre vetragswerkstätten zu puschen. einerseits kann man mit einer rs-versicherung streiten oder halt je nach reparaturwert schauen, was günstiger ist. da kommt's darauf an, ob die sicherheitsrelevant sind. http://www.bmask.gv.at/site/Konsumentenschutz/Produktsicherheit/KFZ_Rueckrufe http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1129393%2C%2C sind sie sicherheitsrelevant, ist es völlig wurscht, wo gewartet wurde, weil dann immer der hersteller kostenlos reaprieren/kontrollieren muss. war bei meinen alten subarus auch so, da haben die letztes jahr die - 1 monat nach dem pickerl - gratis in der händler-vertragswerkstatt gecheckt und neu versiegelt. bei enzelfällen ist es eh eine kostenfrage, ob die kulanz in ö. billiger ist als die reparatur in der freien werkstätte. die möglichkeit der reparatur beim vertragshändler im ausland sollte man auch checken. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |