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Ha, wie haben ja die selbe Heizung.
Und anscheinend den selben Installateur. Bei mir waren es die Kollektoren im Garten und der Druckverlust. Nach der zweiten Nachbesserung meinte der Mitarbeiter, ich müsse Ihm die Stunden (die er da war) unterschreiben. Damit der Chef die Rechnung ausstellt. Hab dann ein bisl über Gewährleistung mit dem Mann gequatscht. Die Stunden auf seinem "Arbeitszettel" hab ich Ihm mit Vorbehalt unterschrieben. Weil er eben diese Zeit auch da war. Gekommen ist dann eine Rechnung über die besagten Stunden mit einem Rechnungsbetrag von 0.- Euro Ich würde vorher mal telefonisch die Sache versuchen zu klären. Geht oft schneller und einfacher. Zeigt sich der Installateur nicht einsichtig, würde ich einen selbstformulierten Brief mit dem Betreff "Widerspruch der Rechnung xxx vom XX.XX.XXXX" per einschreiben senden. Eventuell hilft auch die AK weiter... |
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hallo, ja, ich habe auf die Stundenzettel auch immer "Auf Garantie" geschrieben, ob das was hilft wird sich zeigen.
bei uns waren sie 3mal da, weil beim ersten mal zu wenig glasröhrchen mit dabei, dann beim zweitenmal die restl. getauscht und beim dritten mal nochmal entlüften müssen, weils noch immer gegurgelt hat. wegen telefonischer Abklärung: ich weiß nur nicht mit dem anrufen, ich habe immer email mit fotos geschickt, auch unter dem Betreff Mängelbehebung und Gewährleistung, nur der schreibt nicht zurück sondern ruft an oder kommt einfach. dh ich habe keine Antwort auf meine Emails bekommen. und beim letzten mal hat er auch gemeint, wir haben zwar eine Energieträgerflüssigkeit bekommen, aber ohne der Önorm 5195 und somit kann es passieren dass ich nach 5 Monaten nichts mehr auf den Glasröhrchen sehen ich spüre dass das ärger bedeutet. lg johannes |
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hallo hiddenmax, ja aber der Pumpenschaden wurde direkt vom WP WP [Wärmepumpe]-Hersteller getauscht. ich mach keine empfehlungen mehr und vom Haus bauen generell kann ich auch nur abraten... |
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http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt//allgemein_a.asp?Thread=28600
rechnung nachweislich beeinspruchen... |
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Hallo, wollte mich mal kurz melden,
der Installateur meint, wir hätten ihn ja beauftragt die FBH FBH [Fußbodenheizung] nach einem halben Jahr neu zu befüllen und weil wir hatten ja die Önorm 5195-1 augeschlossen, da ist er für die Befüllung der FBH FBH [Fußbodenheizung] nicht in der Gewährleistungspflicht (das ist richtig, dass wir diese Norm nicht genommen haben, aber nur weil der Installatuer meinte, dass wir die Befüllungs-Protokolle und Wasseruntersuchungen nicht brauchen und es uns billiger kommt, weil er eh ein spezielles Energieträgermittel für die Befüllung verwendet.) Ich kann ihm jetzt natürlich wieder schriftlich entgegnen, aber was wäre der nächste "rechtliche" Schritt? |