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verdachtsflächen und altlasten...

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  •  creator
  •   Gold-Award
22.4. - 23.4.2013
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eigentlich sollte der blick in das verdachtsflächen- und altlastenregister vor dem grundstückskauf ja selbstverständlich sein: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/altlasten/
ist es aber nicht immer: http://noe.orf.at/news/stories/2580990/
deshalb die threaderöffnung emoji

  •  MinMax
23.4.2013  (#1)
Altlastenregister: Diese Datenbank funktioniert alphanumerisch, es müsste viel mehr ein GIS sein (Geographisches Informationssystem), der es erlaubt visuell beurteilen zu können, ob nicht auch die Nachbarflächen betroffen sind, bzw. in welcher Entfernung mein Grundstück zu kontaminierten Flächen liegt. Aber besser das als nix.

Mein Grundstück wurde vor dem Kauf vom SV begutachtet (ich war nicht der Auftraggeber) und dort wurde folgendes zu diesem Thema zusammengetragen:

"Grundstücks- Bodenuntersuchungen:
Die üblichen Untersuchungen haben keine Hinweise darauf ergeben, dass die Immobilie von einer wertbeeinflussenden Kontaminierung, sei sie natürlich oder chemischen Ursprungs, betroffen ist. Wird nachträglich festgestellt, dass die Immobilie oder ein benachbartes Grundstück von einer Kontaminierung betroffen ist oder dass das Grundstück oder die Gebäude in einer Weise genutzt wurden oder werden, die zu einer Kontaminierung führen würde, könnte dies den ausgewiesenen Wert verringern.
Das Grundstück wurde nicht auf Kontaminierung des Bodens untersucht, da dies nicht in das Fachgebiet der SV fällt. Die Grundstücke. scheinen dzt. Im Verdachtsflächenkataster vom BM für Umweltschutz nicht auf: die Grundstücke in Österreich sind allerdings erst zu einem geringen Anteil in diesem Kataster aufgenommen.
Eine Haftung für diesen Kataster wird von der SV nicht übernommen. Im Bedarfsbzw.
Verdachtsfall wäre durch den Liegenschaftseigentümer bzw. Erwerbsinteressenten
vor Verkauf/Ankauf ein entsprechendes Bodengutachten einzuholen."

Alles schön aber am Ende des Tages nutzlos... "üblichen Untersuchungen" waren reines Schauen nicht Bodenprofile graben (was ich aber selbst vor dem Kauf gemacht habe) bzw. chemische Laboruntersuchung o.ä. (habe ich mir als Bodenkundler geschenkt)



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  •  creator
  •   Gold-Award
23.4.2013  (#2)
na ja... wenn kontaminierung nicht in das fachgebiet des sv - fällt, darf der dazu auch nix sagen - kompetenzüberschreitung. das greift wegen der sv-haftung keiner freiwillig an. als jurist darfst auch keinem mediziner erklären, wie mies seine diagnose ist, sondern brauchst halt einen weiteren mediziner, der das feststellt.
wie sinnvoll es ist, nicht die sv aus den jeweiligen fachgebieten zu beauftragen, ist eine andere frage.
legendär für die ersatzpflicht von reinen vermögensschäden durch dämliche sv: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20000613_OGH0002_0010OB00079_00Z0000_000

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