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B muss nicht verputzen - Wenn es eine Sichtbeton Wand ist!
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Die nächste Frage - steht der Zaun von a an der Grenze? - Dann wirds richtig lustig, denn dann kann b sich die Schalung aufzeichnen... oder er opfert die 12cm Platz für die Schalhaut, was ich mal nicht glaub. Abgesehen von Pflanzen, die geschützt gehören und evtl (bei Beschädigung) Ersatzpflanzungen... warum muß die Mauer sein? Carportts stehen auch auf Punktfundamenten ganz supi...
ng bautech |
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es ist eben keine sichtbetonwand... sondern schalsteine unverputzt. für carports an grundgrenze braucht man eine brandwand lt baubescheid.
der zaun von a steht an der grenze aber auf eigengrund natürlich. a weiss aber über die absichten von b und macht sich jetzt schon gedanken .... muss a auf unverputzte hässliche schalsteine von b schaun nur weil der auch an grundgrenze baut aber die mauer nicht verputzen kann? |
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Warum sollte man eine Mauer VERPUTZEN muessen? Die Optik ist ein anderes Thema |
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.. er könnte noch eine Elementwand aufstellen, dann benötigt er keine Schalung. |
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Geänderte VorraussetzungenSichtbetonseite ist nicht gleich Sichtbeton. Wurde bereits vom TE als Schalsteinmauer definiert...
Meines Wissens nach MUß b die Arbeiten von a auch auf seinem Grundstück tolerieren, wenn sie in angemessener Zeit vorab angemeldet wurden. Fotografische Dokumentaion und Begehung vorher / nachher ist unbedingt anzuraten, um evtl auftretende Beschädigungen auch belegen zu können. Und verputzen muss oder nicht: meines Wissens nach muss eine Wand verputzt werden - egal welches Material (Ausnahme Sichtbeton bei entsprechender Betongüte)! Hat meines Wissens nach mit Dauerhaftigkeit des Bauwerks (Schutz gg Witterung) zu tun. Also ich denk mal, b sollte verputzen, aber a muss ihn auch lassen... Die Kosten fürs Abbrechen / Wiederherstellen des Gartenzauns bleiben imho auch bei b... ng bautech |
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Weitere Frage an user: warum muss der Nachbar überhaupt eine Mauer für sein Carport errichten??? Wer hat ihm das warum vorgeschrieben (ist gesetzlich nicht generell vorgeschrieben); oder will er es von sich aus??? Wenn er eine Wand aufstellen muss oder will, dann gilt ganz klar folgendes: - Er muss sie Verputzen (siehe oben), ausgenommen echte Sichtbetonwand oder Klinkerziegel udgl. - Wenn es zur Herstellung seiner Wand notwendig ist, dann muss er den Nachbarzaun (eventuell auch Pflanzen, Sträucher, Bäume udgl.) wegnehmen - der Nachbar muss das dulden (siehe § 7 NÖ BAuordnung) - Der Errichter der Wand muss seinem Nachbarn die entfernten Anlagen oder Pflanzen dann gleichwertig wieder herstellen oder entsprechend finanziell entschädigen |
bautech hat es auch schon geschrieben: der Schalstein selbst ist keine dauerhaft witterungsbeständige Außen-/Oberfläche; daher braucht er einen entsprechenden Putz. Das hat nichts mit er Optik zu tun.
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.. kann der Nachbar eigentlich darauf bestehen, dass er sagt er will kein Geld sondern, dass es wieder wie zuvor aussieht? |
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@mjaho - Das meint Karl10 ja mit dem Passus
ng bautech |
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Das Gesetz sagt dazu wörtlich: Ein behebbarer Schaden ist ....zu ersetzen. D.h. es ist zu prüfen, ob der vorherige Zustand gleichwertig wiederherstellbar ist. Wenn nicht - und erst dann - ist finanziell zu entschädigen.
Wie immer: im beiderseitigen Einvernehmen ist alles möglich |
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. "Ein NICHT behebbarer Schaden ist...zu ersetzen". |
Tschuldigung, da war ich zu schnell: richtig sollte es heißen:
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Muss auch eine Betonmauer (kein Sichtbeton) verputzt werden, oder nur die Schalsteinmauer?
Wo ist das geregelt (welches Gesetz in NÖ)? |