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die tante nicht am einreichplan unterschreiben lassen, die gemeinde soll brief zustellen und die dame hat 2 wochen einspruchfrist? |
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.Das ist alles nicht ganz so, wie du das teilweise schreibst:
Grundsätzlich brauchst du die Unterschrift des "Eigentümers" des Nachbargrundstückes. Wer Eigentümer ist, ergibt sich aus dem Grundbuch (grundsätzlich); aber: da gibts Ausnahmen, wie z.B. außerbücherliches Eigentum. Dieses ist in diesem Fall gleichwertig mit bücherlichem Eigentum. Bei Verlassenschaften ist die Frage, ob es schon eine Einantwortungsurkunde gibt. Wenn ja, dann ist der dort Angeführte der außerbücherlicher Eigentümer und du weißt, an wen du dich wenden musst (also nicht an den Notar oder sonst irgendjemand, sondern an die betreffende Person - so als ob sie schon im Grundbuch stünde). Gibt es die Einantwortungsurkunde noch nicht, bin ich jetzt nicht ganz sicher: aber ich glaube, dann muss man sich an das Verlassenschaftsgericht wenden - die machen das dann selbst, oder sagen dir, wer als Nachlassverwalter eingesetzt ist und daher derzeit Berechtigter ist (wie gesagt; da bin ich jetzt nicht ganz sicher). Daher: nicht zur Gemeinde gehen und auch nicht zu irgendeinem Notar, sondern zu Gericht und sich dort erkundigen, wer allenfalls außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ist bzw. wer für diese Liegenschaft derzeit handlungsbefugt ist. Andere Lösung: du brauchst die Unterschrift offensichtlich für ein vereinfachtes Verfahren ohne Bauverhandlung. MAch die andere Variante mit BAuverhandlung, dann muss sich die Gemeinde darum kümmern, wen sie für dieses grundstück dazu einlädt (kann allerdings sein, dass die Geminde sich dabei Zeit lässt, weil es ihr zu mühsam ist, die richtige Ansprechperson herauszufinden). |
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wenn die seit 8 jahren tot ist und immer noch im grundbuch - steht, hat entweder der anwalt/notar der verlasenschaft gepfuscht oder das gericht. das rauszufinden, ist für eure schadenersatzansprüche nicht so blöd. mit dem neuen zpr (zentralen personenstandsregister) sollte es kein problem sein, den irrtum aufzuklären, bis november gibt's wohl auf der gemeinde noch personenstandsbücher, da ist die gemeinde am zug und braucht nichts auf den anwalt schieben, sondern muss die zu kontaktierenden personen korrigieren. bei aktenkundiger unrichtigkeit des grundbuchstandes fällt dann auch der öffentlichkeitscharakter weg. |
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..@atma, ja das wäre vielleicht eine Möglichkeit, aber das Dauert alles wieder viel zu lange und wir können nie im Juni mit dem Bau beginnen..
@karl10, danke für deine ausführliche Antwort. wir sind ja jetzt mit dem Notar in Kontakt der damals die Verlassenschaft geregelt hat. der hätte das damals doch schon ändern lassen müssen im Zuge der Verlassenschaft. es kann nicht sein das einer toten 8 Jahre lang ein Grundstück gehört! Ist ja schön und gut das wir beim Gericht nachfragen können, aber wie kommen wir dazu. ich meine es ist ja nicht unsere Schuld und wir sehen nicht ein warum wir das jetzt alles regeln müssen wenn die es seit 8 Jahren nicht geschafft haben. das mit der Bauverhandlung haben wir uns auch schon überlegt aber wie oben geschrieben würde das wieder alles länger hinauszögern und sich bis Juni nicht mehr ausgehen. @creator, du meinst also die Gemeinde müsste das alles aufliegen haben und braucht keine Bestätigung vom Notar das der Dame das Grundstück gehört? danke euch lg Clarice |
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zumindst hätte sie seit 8 jahren checken müssen, - dass da was mit ihren daten aus den personenstandsbüchern ned stimmt, zum zmr haben die zugang. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005556
immerhin sind sie nach art 22 b-vg auch zur amtshilfe verpflichtet - gerichte mal ausgenommen. wer was verbockt hat, kann ich nicht sagen. da die dame eh tot ist, müsste man halt die erben - so vorhanden - checken. das kann dauern. ich würde mal sowohl beim verlassenschaftsgericht wie auch bei der notariatskammer anfragen, was die dazu sagen. |
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danke - wir werden das mit der Gemeinde nochmal abklären. Wir sind nicht gewillt unseren Baustart zu verschieben nur weil sich seit 8 Jahren niemand darum gekümmert hat.
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Normal EinreichenDauert halt ca. 6-8 Wochen für das Anschreiben der Anrainer... ... Aber schafft viele Probleme aus dem Weg ! Früher einreichen wäre einfacher gewesen!! |
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Wenn die Verlassenschaft rechtskräfig eingeantwortet ist, dann muß binnen Jahresfrist der/die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Wenn kein Auftrag der Erben vorhanden ist, ist der Gerichtskommissär, sprich Notar, dazu verpflichtet.
Ich habe z.b. nicht den Gerichtskommissär beauftragt, sondern einen Notar meines Vertrauens Aber wie oben geschrieben, wenn ich es nicht binnen beauftragt hätte, hätte der Gerichtskommissär selbständig tätig werden müssen! Würde mich auch an die Notariatskammer wenden! Diese Standesvertretung ist bemüht, daß Schlamperei nicht groß wird |
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danke,
die Gemeinde hat nun vom Notar etwas von der Verlassenschaft erhalten und das genügt einmal um den Namen auf den Bauplan schreiben zu können. Ob die Dame den Eintrag dann ändern lässt, ist uns eigentlich egal. Wobei ich es schon eine Frechheit finde das es seit so langer Zeit niemand erledigt hat und wir daher jetzt fast ein Monat verloren haben und hoffentlich trotzdem noch Anfang Juni mit dem Bau beginnen können. lg Clarice |