ich hätte eine frage.
laut hersteller bzw. " angeblichen gesetz" muss die einwurföffnung (wäsche soll von oben eingeworfen werden) des wäscheschachtes auf mind. 90 cm höhe sein!
da sich dass bei uns nicht wirklich ausgeht, würden wir gerne die höhe auf 75 cm machen und einen versperrbaren deckel draufsetzen.
die mind. einwurföffnungshöhe ist ja eigentlich nur vorgesehen, damit keine kleinkinder reinfallen können, aber wenn ich den deckel sowieso versperrbar mache, müsste das ja egal sein, oder?
was meint ihr dazu? bzw. was sind eure erfahrungen!
Ich bin immer noch auf der Suche nach einem passenden Deckel für ein 40 cm Rohr...die Preise dafür sind jenseits von gut und böse (300 € aufwärts).
Grad bei Kleinkindern sollte man vorsichtig sein...meistens hat man ja ein stockerl im Bad stehen, damit´s zum Waschbecken raufkommen...und so schnell kann man meist gar ned schauen, daß die Kinder irgendwo raufklettern...also versperrbar machen.
Ob´s jetzt 75 oder 90 cm hoch ist, war bei uns (NÖ) egal, bei der Bauverhandlung hat keiner danach gefragt.
ok. weil in der stmk muss laut gesetz der wäscheschacht auf 90 cm höhe sein.
ja absperrbar machen wir ihn auf jeden fall.
ja ich habe auch im internet geschaut und das ist ja extrem mit den preisen. werde einfach meinen bruder fragen (tischler) ob er mit einen deckel mit schloss baut!
Meine Lösung: Ich habe ein 40x40 Loch im Boden. Darauf lasse ich mir von PeterMax ein Badmöbel anfertigen mit eine Klappe zum Einwerfen der Wäsche. 90 cm werden sich nicht ganz ausgehen, aber dafür mache ich die Klappe versperrbar.
ja bei uns geht sich das mit den 90 cm auch nicht aus. werden auch den deckel versperrbar machen.
die frage ist nur, ob man damit eine BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG bekommt!
was sind da eure erfahrungen oder infos?
wir haben einen versperrbaren Deckel, dieser ist auf etwa 50cm Höhe. (Steiermark - Graz)
Haben die Benützungsbewilligung ohne Probleme erhalten.
Bei Bedarf kann ein Foto nachgereicht werden.
also wir bauen zwar erst, aber nach Auskunft von meinem Baumeister geht da zum Schluß kein Beamter durch Dein Haus, sondern der Baumeister bestätigt, daß nach den Plänen bzw. nach den Normen gebaut wurde, und das wars. Insofern hätte ich's mit ihm vereinbart. Oder kennt das jemand anders?
@flip_k: Vielen Dank für die Info. Ein Foto wäre super! Damit ich sehe, wie ihr das gelöst habt.
Ich habe mal bei der Gemeinde nachgefragt und normalerweise reicht es wenn der Baumeister dir eine Bestätigung ausstellt. (wie bts geschrieben hat) Anscheinend ist das je nach Gemeinde anders, weil ich habe auch gedacht, dass da dann jemand durchs Haus geht und man erst dann eine Benützungsbewilligung bekommt. Hat zumindest unser GU gesagt.