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..Vorweg: deine Fragestellung geht teilweise am Kern der Sache vorbei:
Ob ein Vorhaben anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, hat nichts mit der Widmung zu tun. Daher stellt sich die Frage so nicht und ist auch nicht beantwortbar. - Ob ein Carport anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, hängt nur von den Zustimmungen der Betroffenen Nachbran ab (und nicht von der Widmung) - ob ein Carport im Grünland zulässig ist oder nicht, hängt wiederum nicht von der Art des Verfahrens (Bewilligung oder Anzeige) ab. Auch im Anzeigeverfahren ist wie bei der Bewilligung die Übereinstimmung mit der Flächenwidmung zu prüfen und wenn diese nicht passt ist die Anzeige zu untersagen. Nun zu den konkreten Fragen: Ja, wenn die betroffenen NAchbarn vorweg zustimmen und das Carport im Grünland zulässig ist (z.B. bei einem landwirtschaftlichen Aussiedlerhof im Hofverband des landwirtschaftlichen Wohngebäudes) Was verstehst du unter "Bauverbotszone"?? Das musst du näher erläutern, damit es beantwortet werden kann. Nein Nein, im Grünland nicht! Die Frage ist schon ein Widerspruch in sich: "anzeigefrei" - "mit Baunazeige". Nur nebenbei: Ein Flugdach OHNE Seitenwände ist genauso zu behandeln wie MIT Seitenwand. Woher hast du das, dass da ein Unterschied sei??? |