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hm.... ein ratespiel? gehts um den estrich?
was genau is denn passiert oder nicht passiert? so kann man sich leider ned viel vorstellen und eben auch keine vernünftige antwort geben... |
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Gipskarton im Bad - Das Badezimmer wurde mit Gipskarton ausgekleidet (habe Holzriegelbau), nur eine lage Gips, direkt auf die Holzsteher. Abstand oft über 50 cm, tlw. sogar 62 cm (Lt. ÖNORM und Hersteller) ist einlagige Beplankung nur bis 41,7 cm zulässig. Fa. Rigips beschreibt das per E-Mail so: "....1 lagige Beplankung mit Ständerabstand 62,5cm und keramischen Belägen ist lt. ÖNORM B3415 nicht zulässig. Die Stabilität einer Lage imprägnierter Gipskartonplatte ist durch das aufgebrachte Fliesengewicht – bis 30kg/m2 inkl. Dünnbettmörtel- nicht ausreichend gewährleistet. Aufgrund der mangelnden Steifigkeit werden, auch abhängig vom Fliesenformat, Risse auftreten, ev. werden sich einzelne Fliesen auch lösen, da die Gipsplatte „sich bewegen kann“...." Wir haben diesen Mangel leider erste im Zuge der Streitigkeiten mit dem Trockenbauer gemerkt - das Bad war schon fix fertig. Gleiches Problem Vorsatzschale WC - auch nur einmal beplankt (im Grunde überall wo gefließt wird nur eine Lage Gipskarton). Der Gutachter (vom Gericht bestellt) sagt zwar, dass das weder der ÖNORM noch dem Stand der Technik entspricht aber nur einen "geringen unbehebbaren Mangel" darstellt. "...Die mangelhafte Ausführung der Unterkonstruktion bzw. Beplankung kann dazu führen, dass sich bei den Fliesen auf Grund von Spannungen Rissen bilden. Da die Sanierung der Unterkonstruktion bzw. Beplankung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird eine Preisminderung bis zu 50% seitens des SV vorgeschlagen. Herstellungskosten: WC-Verkleidungen: 280 Euro Bad Verkleidungen: 797,55 Euro Die Hälfte davon 539,18 Euro (netto) - und ich soll mit den später vielleicht gerissenen und abfallenden Fliesen leben. Mir geht es darum, ob irgendwo abgestuft (definiert) ist, was eine geringer, grober oder unbedeutender Mangel ist... |