Hallo,
ich habe ein sehr schmales steiles Grundstück in Hanglage mit Zufahrt von oben und weiß nicht, wie das Gesetz bezüglich Gebäudeabständen zur Grundstücksgrenze auszulegen ist.
Ich plane 2 Geschosse, das wären dann 4 Meter auf beiden Seiten. Ich will jetzt aber noch ein Carport oder eventuell eine Garage anbauen, damit die Autos geschützt sind. Dazu die Fragen:
1) Ist ein Carport ein Nebengebäude?
2) Darf es direkt ans Hauptgebäude angeschlossen sein?
3) Gilt das für Garagen auch?
4) Muss ich dann auch 4 Meter einhalten oder gelten 2 Meter? Mit Zustimmung des Nachbarns daruter?
5) Wenn es nicht ans Hauptgebäude angeschlossen werden darf, wieviel Abstand muss es haben?
Vielen Dank vorab
Hi. Nachdem das mit der Auslegung so eine Sache ist würde ich mit deinem Baubeauftragten in der Gemeinde sprechen. Manchmal gibt es da sonder(bare)- Auslegungen.... Ich habe trotz Recherchen hier und Beratung durch Juristen die unmöglichsten Dinge erlebt. Also- bevor Du die Detailplanung machst frag nach. Spart Zeit, Geld und Nerven. LG Clemi
Gemeinde - So, jetzt doch bei der Gemeinde angefragt, als Antwort kam:
ich brauche vorher einen Entwurf, sonst kann ich gar nichts sagen!!! Alter Schwede
auch in stmk - haben letztes Jahr gebaut. Carport direkt an Haus, wir durften zum Nachbarn auf Nullgrenze gehen (sind aber von uns aus 1 Meter zurück gerückt). Voraussetzung: Carport muss an 3 Seiten offen sein/bleiben.