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Hallo Jpxr,
ja es ist auch weniger Abstand mit Einverständnis des Nachbarn möglich. Mit Nachbar 2 hast du nur ein Problem wenn du die Garage viel länger machst, oder dein geplantes Haus zu nahe ist. Du hast zu allen an dein Grundstück grenzenden Grundstücke (Nachbarn) Abstände einzuhalten. Aber wer ist hinter der Garage ? Sprich im Norden falls der Plan genordet ist ? Gruß C |
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Hallo C,
vielen Dank für deine Antwort. Nachbar im Norden ist kein Problem, N1 stimmt zu, weshalb für mich nun nur noch relevant ist, ob N2 eben betroffen ist oder nicht, wenn die Garage nur an N1 grenzt. Gemeinsame Grenze mit N1 ist etwa 12m lang, Garage soll 8m lang werden, und 1m Abstand im Norden Danke jpxr |
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Hi,
von welcher Gemeinde sprechen wir hier ? Bzw. weißt du schon mit wem du bauen willst ? Bin auch grad am planen, Gruß C |
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Ich sag mal so: Wenn der Abstand der Garage auch in der Schräge zu Nachbar 2 (also rechtes unteres Eck Garage zu linken oberen Nachbar 2) über 4m ist, dann brauchst auf 2 gar nicht Rücksicht nehmen, da für die Ausnahmegenehmigung nur die "Abstandsunterschreitung" zu N1 und dem dahinter heran gezogen wird. |
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danke schon einmal für die Hilfe,
N Nord und N1 sind faire Verhandlungspartner, N2 ist eher schwierig und würde eine Bauverhandlung dann vermutlich nicht gerade beschleunigen. lg jpxr |