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Ist der neu geschaffene Raum ein eigener Brandabschnitt? Dann Brandschutztüre... wenn nicht, dann nicht ![]() |
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Ich habe keine Ahnung ob das als eigener Brandabschnitt gesehen wird... |
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Ists noch nicht bewilligt? |
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Ich würde - zur eigenen Beruhigung - eine Brandschutztüre einbauen. Die Belüftung zur Garage geht oftmals auch übers Garagentor (muss beim Einbau eingestellt werden). Nach meinem Wissen spricht man von "Brandabschnitten" nur von abgetrennten Bereichen - innerhalb - von Gebäuden. Nicht jedoch von einem Schutz (Brandabschnitt) nach Außen. LG Andreas |
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@andrew91 - Ist einen Raum in der Garage abtrennen nicht innerhalb vom Gebäude? |
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@ bautech: Das war auf u.a. Garagenbelüftung bezogen. LG Andreas |
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Eine Garage muss ab einer gewissen Größe eine Querlüftung aufweisen, welche das Garagentor alleine nicht erfüllt... |
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Laut Auskunft Bauamt braucht die Wand samt Türe keine brandhemmende Funktion haben - aber ich muss einen Kanal durch den Raum zur Außenwand legen welcher die Querlüftung in der Garage sicherstellt. |