Eine Frage: Ich habe vom Installateur gehört, dass in OÖ eine WW WW [Warmwasser]-WPWP [Wärmepumpe] beim Neubau relativ unrealistisch ist, weil man dafür ein Wasserrechtliches Gutachten benötigt und man das in OÖ ziemlich sicher nicht bekommt, wenn nicht schon ein Brunnen vorhanden ist.
Kann mir von euch jemand was dazu sagen?
Braucht man für eine Tiefenbohrung nicht auch so ein Gutachten?
Freunde haben dieses Jahr zu bauen begonnen und auch einen Brunnen + WW-WPWP [Wärmepumpe] gemacht - keine Probleme hinsichtlich Genehmigungen.
Vlt. solltest du mal zu einem anderen Installateur gehen, manche reden einfach Dinge, die sie nicht so gerne anbieten (oder nicht anbieten können) einfach schlecht.
Für Tiefenbohrung brauchst du auch eine Genehmigung.
LG
meiner erfahrung nach (oö) werden die genehmigungen für tiefenbohrung und brunnen sogar meist einfacher, weil die anzahl der trinkwasserbrunnen wegen der ortswasseranbindungen zurück geht. bei uns wurden dadurch die brunnen der siedlung zu reinen nutzwasserbrunnen umgewidmet ...
bei uns (wels-land) wurde ein 100m radius auferlegt, in dem alle brunnen aufzuführen waren. diese hätten während der bohrung auch beweisgesichert werden müssen (wasserstandsmessung vor/während/nach der bohrung). auf unseren hinweis, daß mit der gerade erfolgten umstellung auf ortswasser dies keine trinkwasserbrunnen im rechtlichen sinn mehr wären entfiel bei uns auch die wasserrechtliche genehmigung - anzeigepflichtig mit abgabe der doku des bohrers beim hydrografischen dienst ist es natürlich trotzdem...
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