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Glattstrich - offene Mauerkrone

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  •  heislplaner
20.12.2013 - 23.1.2014
21 Antworten 21
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Hab bei unserer Eigentumswohnung den Glattstrich bzw die offene Mauerkrone bei Fenstern und Terrassentüröffnung fotografiert. Ist wohl ziemlich sicher so nicht in Ordnung. Nächster Schritt nach den Feiertagen - Fenstermontage.
Was sagt ihr dazu bzw was würdet ihr jetzt tun?
2013/20131220618220.JPG

2013/20131220692653.JPG

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  •  waterdragon
21.12.2013  (#1)
unzureichende Ausführung - die primäre Aufgabe des Glattstrichs sollte ja, meines Wissens, eine geeignete Unterlage für das beim Fenstereinbau verwendete Dichtband sein. Dafür muss dieser auf jeden Fall Flächendeckend im Bereich des Bandes sein. Das ist hier ja nicht der Fall und das Band würde dazwischen nur am Netz kleben und somit kaum halten. Ich habe den Glattsricht auch über die gesamte Mauerbreite gezogen - sicherheitshalber damit keine Luftzirkulation möglich ist. Habe dafür aber kein Netz verwendet - das hast du sicher besser gelöst. Ach ja was ich auf den Bilder nicht sehe - wenn die Fenster aussen bündig eingebaut werden muss auch aussen ein Glattstrich gemacht worden sein.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
21.12.2013  (#2)
wenn die fenster am 27.12 kommen sollen, dann musst wohl selbst ran, ansonsten ausführender Firma eine email schicken, dass Du es so nicht akzeptierst.

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.12.2013  (#3)
ich würd das so auch ned akzeptieren... das gibt nur hintennach weitere probleme und dann wars keiner bzw gibts streit, warum die einen weitergemacht haben, wenn doch die andren ned gscheit gearbeitet haben...

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  •  heislplaner
22.12.2013  (#4)
Wie soll ich vorgehen? Habs der 'Verkaeuferin' (R...a) vor 10 Tagen schon gemeldet. Passiert ist bis dato nichts. Es ist so muehsam - vor allem weil das ein so minimaler Aufwand waere - selber machen darf ichs nicht

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.12.2013  (#5)
einschreiben, mängelrüge... wenn die auf einen anruf und eine mail nicht reagiert, hast nicht wirklich viele möglichkeiten... der einbau wird sich damit leider verzögern... würd in die mängelrüge auch gleich reinschreiben, dass sie für sämtliche folgekosten aufzukommen haben (verspäteter einbau fenster, somit alle folgearbeiten verspätete, verspäteter einzug, längere miete, etc...) würde auch die firma, die die fenster einbaut informieren, dass da die arbeiten noch nicht fertig sind... bringt ja nichts, wenn die dann pünktlich vor der tür stehn und nicht arbeiten können... evtl. können die dir auch wen vorbeischicken, der dir bestätigt, dass das so nicht io ist.

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  •  heislplaner
26.12.2013  (#6)
Jetzt haben die tatsächlich am samstag die ersten beiden fenster eingebaut - natürlich ohne den glattstrich nachzubessern. I werd narrisch! Die wollen das scheinbar so schnell wie möglich zumachen. Nutzen mir da meine fotos überhaupt was?

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  •  heislplaner
26.12.2013  (#7)
Ah ja übrigens: scheinbar setzen die maurer die fenster

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  •  johro
  •   Gold-Award
26.12.2013  (#8)
hast du gfragt warum sie den Glattstrich nicht besser machen? wie ist das Dichtband befestigt?
Fotos würde ich auf alle Fälle machen, stell ein paar davon hier rein.

(Ich kenne nur Fenstermonteure die früher Maurer, Tischler, Bäcker oder Schlosser waren.)

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  •  sir_rws
28.12.2013  (#9)
@johro: - witzig - wir haben einen Bäcker und mehrere Tischler als Fenster-Monteure...

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  •  johro
  •   Gold-Award
28.12.2013  (#10)
Josko?emoji

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  •  sir_rws
28.12.2013  (#11)
Njet. Kleine Firma in NÖ-Zentral

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  •  bautech
29.12.2013  (#12)
Als Tischler genießt man auch die zweifelhafte Ehre, eine Fenstermontage beigebracht zu bekommen... nur zur Info emoji

ng

bautech

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  •  sir_rws
29.12.2013  (#13)
Und als Bäcker lernt man Lebkuchenhäuschen zu bauen.... emoji

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  •  heislplaner
22.1.2014  (#14)
Die Glattstriche wurden jetzt von einem Sachverständigen begutachtet und sind als in Ordnung befunden worden.
Was sagt ihr dazu?

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.1.2014  (#15)
wer zahlt den sachverständigen?

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  •  StefanP
22.1.2014  (#16)
Was steht im Gutachten drinnen? Es müsste ja eine Begründung für das positive Gutachten geben?!

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  •  heislplaner
22.1.2014  (#17)
Der Sachverständige wird vom Auftraggeber (R..ka) eingesetzt um die Arbeiten des GU zu kontrollieren.
Aussage des Gutachters: "die Glattstriche sind soweit in Ordnung um eine ordungsgem. Montage herstellen zu können".
Soll ich mich damit abfinden und auf die wahrscheinlich kommende Schimmelbildung bzw die Zugerscheinungen warten, oder was kann ich tun?

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.1.2014  (#18)
ein gegengutachten besorgen...

naja, der wird wohl ned bestätigen, dass der auftraggeber mist gebaut hat... gibts leider öfter so fälle...

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  •  Koarl
23.1.2014  (#19)
Hallo!

Also tschuldigung, aber ich frag mich wirklich was sich alles als Sachverständiger bezeichnen darf - und was so manche als in Ordnung befinden. Wie schon oben geschrieben steht, ist der Glattstrich erforderlich, dass der luftdichte Anschluss zwischen Fenster und Mauerwerk/Innenputz hergestellt werden kann. Wenn man sich das 2. Foto alleine ansieht, fragt man sich, wie das bitte funktionieren soll. Wer ist denn der Sachverständige und warum darf der bitte noch als solcher praktizieren?
Ich sag ja nix wenns um wirklich schwierige, einmalige und komplexe Fälle geht - aber bei sowas? Da brauch ich ja nicht mal vom Fach sein, sehe ich dass das nicht funktionieren kann. Anscheinend ist bei vielen der Hausverstand wirklich schon beim Billa.

@heislplaner: Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute! Gut dass du Fotos gemacht hast - Ich würde mir auch so wie atma geschrieben hat, ein Gegengutachten besorgen und das so nicht gelten lassen.
Beste Grüße,
Koarl

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
23.1.2014  (#20)
na, wer beißt schon in die Hand, die einen ernährt? Dass die Fa. einen "eigenen" Gutachter hat, ist eher der Normalfall. Jetzt könntest Du mit einem Gegengutachten die Sache wieder einrenken.

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  •  StefanP
23.1.2014  (#21)
Ich nehme mal stark an, dass es sich um eine "unabhängige" Bauaufsicht handelt und nicht um einen gerichtlich beeideten SV.
Allenfalls, solltes Du ein Gegengutachten beauftragen. Am besten bei einem SV der in der Liste der Gerichtsgutachten eingetragen ist (http://suche.gerichts-sv.at/Default.aspx?LV=WNB).
Und wenn es sich bei dem Gutachter wirklich um einen eingetragenen SV handelt, mach ihm klar, dass man Ihm bei einem falsch ausgestellten Gutachten sehrwohl Problleme bereiten kann!

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