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Kanal Gemeinde? Bauland MG

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  •  btc
3.1. - 9.1.2014
4 Antworten 4
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Liebe Community!

Wir planen gerade den Bau eines EFH auf einem Grundstück im Burgenland.

Das Grundstück ist ca. 18m breit und 60m lang (Ausrichtung Nord-Süd). Wir würden das Haus natürluich ans Nordende situieren um gartenseitig die Sonne voll auszunützen.

Widmung=Bauland Mischgebiet.

Derzeit führt nur am südseitigen Ende ein Kanal zur Ableitung der Schmutzwässer vorbei.

Besteht die Möglichkeit das Grundstück in der Länge mittels Teilungsplan (Geometer und Notar) teilen zu lassen um eine Anschlussmöglichkeit=Kanalpflicht durch die Gemeinde zu erwirken?

Wo finde ich die rechtliche Grundlage für eine "Pflicht"Möglichkeit eines Kanalanschlusses?

Bin schon gespannt auf eure Meldungen.
Danke im Voraus!

  •  2moose
  •   Gold-Award
8.1.2014  (#1)
Worum gehts dabei? KG-Rohr und Grabungskosten sparen? - Haben hier 70m Rohrlänge zum Kanal.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
8.1.2014  (#2)
..Grundstückteilung bzw. Teilungsplan geht nicht von heute auf Morgen. Bei uns hat es insgesamt ca. 10 Monate gedauert, bis das durch war und nicht gerade gratis der Spaß (Geometer, diverse Deppensteuern für Magistrat, BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto], Grundbuch, ...). Ging da grad mal um 5m², welche zu korrigieren waren.

Nebenbei bemerkt - wenn da ein neues Grundstück entsteht = mag durchaus sein, dass die Gemeinde dann wieder Aufschließungskosten haben mag.


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  •  btc
8.1.2014  (#3)
Konkret geht es um ein rechteckiges Grundstück (ca. 18m breit und 60m lang) mit der Ausrichtung Nord/Süd.
Das Grundstück ist über die kurze Seite (18m) von beiden Seiten befahrbar, sprich Zufahrtsstraßen sind vorhanden.

Die Widmung des Grundstückes ist Bauland Mischgebiet.

Wir planen eine Bebauung in Form eines Einfamilienhauses am nordseitigen Grundstücksteil.
Der nächste Kanal zur Ableitung der Schmutzwässer endet an dieser Seite jedoch 80m vor dem Grundstück.

An der Südseitigen, hausabgewandten Seite gäbe es einen Kanal.
Hier wäre jedoch bei einer Kanalführung auf Eigengrund aufgrund des Niveauunterschiedes eine Hebeanlage erforderlich.

Die Gemeinde steht einer nordseitigen Kanalverlängerung grundsätzlich positiv gegenüber, konnte jedoch keine definitive Zusage für eine Kanalprojekt tätigen.
Darum hier meine Frage:
Bestünde die Möglichkeit bei einer etwaigen Teilung der Grundstücke (Teilungsplan) und expliziter Einreichung auf dem nordseitigen Grundstück eine Anschlussmöglichkeit (=Kanalverlängerung um die besagten 80m) zu erwirken?


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  •  2moose
  •   Gold-Award
9.1.2014  (#4)
Vorübergehend eine Senkgrube zu errichten wär auch ne - Möglichkeit ... und gleich so ausführen, dass diese später als Regenwasserzisterne weitergenutzt werden kann ... plus Kanalanschluss bis Grundstücksgrenze vorbereiten. Haben meine Eltern so gemacht, bloss weil der Kanal erst ein Jahr später kam. "Gemeinde" und "erwirken" kann mitunter eine recht nervenaufreibende und/oder langwieriger Vorgang werden. Aber Zeitdruck scheinst Du ja keinen zu haben.

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