Ich habe neuerlich eine Nachricht auf meinem Kontoauszug vom Kreditkonto stehen, dass die Bank das Kontoführungsentgelt anheben möchte.
Bei Bedarf informiert mich der Betreuer "gerne" darüber.
Wenn kein Einwand, dann wird dies nach 8 Wochen als akzeptiert betrachtet ...
Nun, da ich mir schon denken kann, was der Herr Betreuer sagen wird, erspare ich mir das mal lieber.
Jetzt meine Frage:
Kennt sich jemand von euch mit folgenden Paragraphen aus:
§988 ABGB
Zitat:
Der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld heißt Kreditvertrag; dazu zählt auch ein Vertrag, mit dem ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien dieses Vertrags heißen Kreditgeber und Kreditnehmer. Das Entgelt besteht in der Regel in den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen; für diese gilt § 1000 Abs. 1.
Zitat Ende
Verstehe ich das richtig, dass das Entgelt (inkl. Kontoführungsentgelt) für einen Kredit mit den Zinsen abgedeckt sind?
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