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Steuerausgleich Neubauwohnung

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  •  tomba
23.1. - 15.2.2014
15 Antworten 15
15
Hallo miteinander!

Ich habe Ende 2012 eine Neubauwohung gekauft bei der der Rohbau bereits stand und möchte für 2013 die Raten und die Zinsen abschreiben!

Ansich kein Problem aber ein Bekannter von mir hat eine Neubauwohnung als Erstbesitzer erst ein halbes Jahr nach Fertigstellung gekauft und kann auch nach Einspruch den Kredit NICHT abschreiben!!!! (Begründung siehe Anhang)


2014/20140123133480.JPG

Könnte ich auch Probleme bekommen da der Rohbau bei mir schon stand???
Wäre dankbar für eine hoffentlich beruhigende Antwort! emoji

  •  kalki80
24.1.2014  (#1)
Meine Interpretation: - Grundsätzlich ist dein Problem, dass du nicht der Errichter bist. Eine Chance wäre aber, dass dein Kaufdatum vor der Fertigstellungsmeldung ist. Scheint mir keine "gmade Wiesn" zu sein.

lg,

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#2)
kann mir jemand hier weiterhelfen, bitte? wie schreibe ich den Kredit ab? Geht das auch als Häuslebauer?

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  •  samoth
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#3)
@MinMax - im Rahmen der Topfsonderausgaben kannst deine Kreditzahlungen (aber da nur die Zinsen) ebenso wie die Kosten für Wohnraumschaffung (also Baukosten) absetzen. Gedeckelt ist das, so weit mir das im Gedächtnis ist, bei ca. 3k, bei Alleinverdienern etwas unter 6k. Den Anteil der Zinsen an deinen jährlichen Zahlungen für den Kredit bekommst du normalerweise automatisch von der Bank übermittelt.

lg
tom

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#4)
danke tom, gut zu wissen, auch wenn die 3k (oder so) lustig wenig im Vergleich zu den Gesamtkosten und Zinsen erscheinen. Die Zinsen kann ich solange abschreiben wie sie lauften, die Baukosten aber nur im folgendem Jahr anhand der Rechnungen?


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  •  kalki80
24.1.2014  (#5)
@MinMax - Schau mal da:
http://www.energiesparhaus.at/forum/30767

lg,


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#6)

zitat..
Die Zinsen kann ich ... abschreiben


Aber auch nur max. 25% davon (Stichwort TOPF-Ausgaben)

Also z.B. 3.000 x 0,25 = 750 x z.B. 0,3 Steuerlast: 225 tatsächliche Steuerersparnis (sogar noch weniger, denn werden keine Topfausgaben angegeben, wird automatisch ein kleines Pauschale abgezogen)

Juchu ... emoji

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  •  Hansee
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#7)

zitat..
samoth schrieb: im Rahmen der Topfsonderausgaben kannst deine Kreditzahlungen (aber da nur die Zinsen)


Ich kenn mich ja nicht aus, aber auf der Finanz HP steht:

zitat..
Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist. Auch die Rückzahlungen von umgeschuldeten Krediten mit besseren Konditionen sind begünstigt.


https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Was_gilt_bei_Darlehens_nanzierungen_

oder siehe auch: http://www.geldmarie.at/steuern/sonderausgaben-wohnraumschaffung-wohnraumsanierung.html

zitat..
Wohnraumschaffung - was kann man abschreiben?
•Kreditraten (Darlehensraten) - Tilgung wie auch die Zinsen



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  •  samoth
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#8)

zitat..
Wohnraumschaffung - was kann man abschreiben?
•Kreditraten (Darlehensraten) - Tilgung wie auch die Zinsen


Wenn das wirklich so ist, nehm´ ich das mit den "nur Zinsen" zurück...

Kann das wer bestätigen, dass man auch die Tilgung in die Abschreibung mit reinnehmen kann? Steht zwar in dem link drin, hätt ich aber noch nie so gehört.

lg
tom

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  •  Hansee
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#9)
Ich habs bis jetzt immer komplett abgeschrieben, Kredit plus WBF und es hat sich niemand beschwert, wurde aber auch noch nie kontrolliert.

Aber wie gesagt, ich bin ein Steuer N00b, ich habe mich da einfach dran gehalten was auf der Mafia, ah sorry Finanz Homepage steht

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  •  samoth
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#10)
@ hansee -

zitat..
Hansee schrieb: Ich habs bis jetzt immer komplett abgeschrieben, Kredit plus WBF und es hat sich niemand beschwert, wurde aber auch noch nie kontrolliert.


Was hast denn da dann als Gesamtwert eingetragen? Summe aus Kreditrate x 12 + Sondertilgungen? Oder hast nur die max. mögliche Höhe von ca. 3k eingesetzt?

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  •  Hansee
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#11)
Ich hab die Summe der Rückzahlungen eingetragen (12x Kreditrate + 2x WBF)

Hab gerade eben nochmals ins Finanzonline reingeschaut, der Punkt heißt:

zitat..
Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden


Ich glaub das mit den nur Zinsen betrifft eher die Endfälligen Kredite, wo man ja nicht tilgt.
Hier kann man nur die Zinsen absetzen, den der Tilgungsträger ist ja eher als "sparen" anzusetzen.
Im letzten Jahr, wo man den Kredit tilgt kann man vermutlich dann Tilgung ung Zins angeben, ist aber eh sinnlos wegen der Deckelung.

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#12)
Ich schreib auch alles, rein. Also die Gesamte kreditzahlung inkl. ZINSEN.
Du bekommst ja von deiner Bank auch die Bestätigung für das Finanzamt über die gesamte Rückzahlung.

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  •  tomba
25.1.2014  (#13)
Kleine Richtigstellung der Zahlen - Vielen Dank für die zahlreichen Antworten emoji

Die genauen Zahlen für den max. Absetzbetrag sind:

Bei der Einzelperson im Haushalt: 2920 €
mit Kinder: 5840 €

ab 3 Kindern: zusatzlich noch ca. 1600 €

aber Achtung!!!!!

Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 € vermindert sich der absetzbare Betrag, ab 60.000 € entfällt die Abzugsfähigkeit zur Gänze.

Absetzen kann man wie bereits oben mehrfach erwähnt:

Darlehen/Tilgung (auch Zwischenfinanzierung) inkl. Zinsen
WBF auch
Wenn ein gebrauchtes Haus bzw. eine Wohnung gekauft wird und die Finanzierung übernommen wird, kann weiterhin abgeschrieben werden!!!

Schlussfolglich ist, wenn alles zusammen gerechnet wird, eine so hohe Zahl vor dem Komma, dass die Höchstgrenze um ein vielfaches Überschritten wird, vorallem für mich als Einzelperson! emoji
Noch zurück zu meiner eigentlichen Frage:

Somit kann ich nur abwarten bis das Amt für Geldeintreiberei meinen Lohnzettel vorliegen hat und daher schreibe ich natürlich alles in die Sonderausgaben, zu einer Kontrolle wird es ziemlich sicher kommen, dann stellt sich heraus was Sache ist! emoji
Grüße aus Vorarlberg



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  •  tomba
25.1.2014  (#14)
Ich meine Darlehens bzw. Kreditraten ! emoji

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  •  tomba
15.2.2014  (#15)
Problemlösung - Zu meiner Verwunderung habe ich gestern für den max. absetzbaren Betrag von 2920 Euro für mich als Einzelperson ca. 250 Euro vom Finanzamt ohne jegliche Steuerprüfung zurück bekommen!emoji
Also heisst das: egal was bei einer Eigentumswohnung schon vor dem Kauf erbaut wurde, Hauptsache der Kauf findet vor der Fertigstellungsmeldung statt!! emoji

Vielen Dank für die vielen Beiträge emoji

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