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erhaltenswertes Gebäude im Grünland (NÖ)

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  •  papabear
7.2. - 12.2.2014 1
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hallo emoji
wir wohnen derzeit in einem erhaltenswerten gebäude im grünland (landwirdschaftlicher nutzen). wir werden davon ein stück wegreißen und 130m² zubauen mit ca. 1m abstand zum altbau und irgendeiner verbindung dorthin, damit dem gesetz genüge getan ist. (lt. bürgermeister kein problem)

das problem ist dann natürlich, dass uns der altbau die sonne wegnimmt, weil er vor dem neubau steht. am liebsten würden wir den altbau nach einiger zeit ein stück abtragen und eine art terasse daraus machen mit übergang zum neubau.

tja, dass das nicht genehmigt wird, brauche ich wohl nicht extra erwähnen emoji

was passiert, wenn der altbau dann nach ein paar jahren verwildert? es gehören eigentlich jetzt schon fenster und dach erneuert, keine ahnung wie das nach paar jahren aussieht mit schimmel usw... kann man mich da zum sarnieren verpflichten? oder kriege ich dann eine genehmigung zum abtragen?

anbei noch ein bild, es wird der kleine teil links abgetragen und etwas rechts versetzt nach hinten ausgebaut
2014/20140207874324.JPG

  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.2.2014  (#1)

zitat..
papabear schrieb: in einem erhaltenswerten gebäude im grünland (landwirdschaftlicher nutzen).

Das widerspricht sich: ein erhaltenswertes Gebäude ist es deshalb, weil es KEINEN landwirtschaftslichen Nutzen hat...

zitat..
papabear schrieb: kann man mich da zum sarnieren verpflichten

JA!! Siehe § 33 NÖ BAuordnung

zitat..
papabear schrieb: und irgendeiner verbindung dorthin, damit dem gesetz genüge getan ist. (lt. bürgermeister kein problem)

Hat das auch sein Bausachverständiger so bestätigt??

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