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Wert eines Gebäudes im Grünland

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  •  mayrjohannes
25.2. - 3.3.2014
12 Antworten 12
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Hallo,
ich würde mich interessieren wie es um den Wert von Gebäuden in Grünland steht. Ich erhalte als Schenkung einen 10 Jahre alten Rohbau im Grünland welchen ich dann mit meiner Partnerin fertig bauen und dann in weiterer Folge beziehen möchten. Wir möchten uns beide in das Grundbuch eintragen lassen (in dem Verhältniss in dem wir auch in das Gebäude investieren). Da wir in etwa die gleichen Barmittel aufbringen werden, bringe ich natürlich in Form des Wertes des Gebäudes + Grundstück mehr Mittel ein. Welche Summe vor 10 Jahren in den Rohbau investiert wurde ist aufgrund der Rechnungen die alle aufbewahrt wurden bekannt. Auch gibt es Grundstücksvergleichwerte von einem Grundstück (ein Grundstück im Bauland) unweit des Gebäudes.

Wir wollten nun diese beiden Referenzwerte heranziehen um das Gebäude auf +-50.000€ abzuschätzen.
Nach einem Gespräch mit einem gerichtlich vereideten Sachverständiger bin ich mir nun aber nicht mehr sicher ob eine solche Schätzung zulässig wäre, da er meinte das der Grund auf dem Gebäude im Grünland stehen nicht als Baugrund betrachtet werden dürfen sondern von der Wertigkeit eher bei Grünland liegen als bei Bauland. Zusätzlich würde von den ursprünglichen Kosten für den 10 Jahre alten Rohbau nach Abschreibungen nicht mehr sehr viel übrig bleiben.

Uns ein Gutachten erstellen zu lassen ist uns aber etwas zu teuer (>1000€). Wie können wir nun irgendwie eine grobe Schätzung (mit grob meine ich wirklich grob mit einer Genauigkeit von +-50.000€ da wir das Verhältniss im Grundbuch sowieso nur grob Aufteilen wollen und nicht auf 31.2%:68.8%) des Gebäudes erhalten.

Besten Dank

Johannes

  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.2.2014  (#1)

zitat..
mayrjohannes schrieb: einen 10 Jahre alten Rohbau

Da solltest du prüfen (oder prüfen lassen), ob die BAubewilligung überhaupt noch gilt. Wenn nicht, dann steht dort ein "Schwarzbau" und du wirst auch nachträglich keine Bewilligung erhalten. Also Vorsicht!!!

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  •  gudrun
26.2.2014  (#2)
in eurer Beziehung gehts aber genau her, da würd ich nicht lang rumschätzen sondern 2/3 von dir und 1/3 von ihr und fertig sind die Kirschen !
Lass 3 Gutachter schätzen und du erhälst drei gänzlich verschiedene Ansichten.
Wieso sollte man einen Baugrund aufdem du hoffentlich auch weiterbauen darfst als Grünland einstufen ???


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  •  mayrjohannes
26.2.2014  (#3)
@Karl10: Das mit der Baubewilligung ist natürlich abgeklärt und auch nicht Thema der Fragestellung.

@Gudrun: So genau gehts eben nicht her. Nur bei erster Schätzung (mit Vergleichspreis eines Nachbargrundstückes + Rohbaukosten) kommen wir auf 1/4 zu 3/4 und im anderen Fall auf geschätzte 1/3 zu 2/3.
Wir möchten beide das es im Trennungsfall (und nur für solche schwarzmalerischen Fälle lohnt sich das herumgetuhe überhaupt) jeder wieder einigermaßen das raus bekommt was er rein gesteckt hat. Und das macht dann doch eine erhebliche Differenz (also Verlust für einen von uns beiden) aus.
Wir denken uns selber das man nicht lange herumtun sollte, aber irgendwie wollen wir uns für die schwarzmalerischen Fälle absichern.


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  •  Makra
26.2.2014  (#4)
Wenn ihr die Liegenschaft mit einem Kredit belastet, wird von der Bank sowiso jemand zum Schätzen geschickt, so wars zumindest bei uns. Vielleicht diese Schätzung abwarten?

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  •  mayrjohannes
26.2.2014  (#5)
OK, das klingt nach einem Ansatz. In welchem Stadion der Finanzierung kommt der normalerweise? Baubeginn wird der Sommer sein, kommt der schon beim erstellen des Baukontos oder erst dann wenn man wirklich den Kredit aufnimmt?



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  •  Makra
26.2.2014  (#6)
Hmm wir hatten kein Baukonto, deswegen tu ich mich da jetzt schwer. Bei uns kam er vor der endgültigen Kreditzusage - sozusagen.

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  •  joski
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#7)
..ich würde es mit einem Wechsel erledigen. Du geht ins Grundbuch und sie bekommt für ihren Anteil einen Wechsel.
Wenn sie geht bzw muss bekommt sie ihren Anteil wieder.
Wenn ihr heiratet ist es sowieso egal. Und wenn Ihr Kinder habt ist das Haus weg für dich. Samt Grünland.

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  •  mayrjohannes
26.2.2014  (#8)
Das mit dem Wechsel möchten wir eigentlich nicht, uns wäre es lieber wir stehen beide im Grundbuch.
Wie meinst du das mit dem heiraten bzw. Kindern. Beide Fälle ändern doch nichts an den Besitzverhältnissen oder?

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  •  Makra
27.2.2014  (#9)
Nö, weil Gütertrennung erst mit jenen Dingen stattfindet, die IN der Ehe erwirtschaftet wurden.
Eine Heirat ändert an einem IST-Zustand in diesem Falle nichts!

Edit: Anders siehts natürlich aus, wenn Kinder da sind...

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  •  mayrjohannes
27.2.2014  (#10)
Kinder gibt es noch nicht. Was genau würde das ändern?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.2.2014  (#11)
@mayrjohannes - Dass es dann z.b. keine 50:50 Aufteilung mehr gibt, sondern das Kind(er) auch ihren Anteil bekommen würden (z.b. wenn einer stirbt).

Und auch, dass es eine nicht vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit im Trennungsfall gibt, dass die Frau mit Kind in deinem Haus bleibt und du den Kredit weiterbezahlen darfst.

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  •  Makra
3.3.2014  (#12)

zitat..
gdfde schrieb: Und auch, dass es eine nicht vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit im Trennungsfall gibt, dass die Frau mit Kind in deinem Haus bleibt und du den Kredit weiterbezahlen darfst.


So ist es bzw. wird es wohl aller Wahrscheinlichkeit nach sein.

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