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der thread steht ja schon sehr lange hier unbeantwortet. wollte eigentlich nicht der erste sein, aber gut. ich find den thread trotzdem interessant und werd den mit sicherheit verfolgen.
zur frage: JA. du siehst das zu eng. |
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richtig - korrigiere dieses Zeug bzw. streiche die kompletten Vertragsbedingungen durch.
Leider glauben viele Konsumenten dass es nur diesen einen Professionisten gibt. |
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Ich find´s gut! Im Zweifel gilt - genau das - was vertraglich geregelt wurde... LG Andreas |
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Streichen - Du siehst das nicht zu eng. Solche den AG benachteiligenden Klauseln würde ich niemals unterschreiben. Habe bei diversen Verträgen Klauseln gestrichen und das wurde letztlich immer akzeptiert.
Wenn der AN nicht darauf eingeht, bleiben dir 2 Möglichkeiten: 1) Anderen AN suchen 2) Den Vertrag unterzeichnen und im Schadensfall hoffen, dass gröblich benachteiligende Klauseln für den AG vor Gericht nicht halten. Ich würde Weg 2 nicht gehen. Dann lieber einen anderen Professionisten. |
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Diese Klausel würde ich streichen:
Die Klausel finde ich unfair. Der AN bekommt nämlich für seine Arbeit bezahlt und genau die soll er auch machen. Was bezahlt eigentlich seine Berufshaftpflichtversicherung? Wieso will er das drinnen haben? Frag mal nach! Laß es mal begründen. |
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Hallo Vectra, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Das finde ich überhaupt nicht. Solche Schweinsklauseln schreien ja direkt danach zerpflückt und geändert/gestrichen zu werden. Diese Dinge stehen ja nicht dort, weil einem der AN etwas Gute tun will, sondern im Fall der Fälle dir die Kosten umzuhängen. Es steht einem als Konsument zum Glück ja frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen... |
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Danke für eure Rückmeldungen. 6:1 ist doch ein ziemlich klares Ergebnis. |
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@sir_rws - Es gibt in Österreich für Alles und Jedes Normen. Für jede Arbeitsgattung. Und auch für Werkverträge!
ÖNORM H 2201 Ausgabe: 2010-05-15 Lies Dich da mal ein! "Zusätze" zum Nachteil eines Vertragspartners einfach nicht unterschreiben. Gruss HDE |
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"Zusätze" gibt's eh keine - steht so in den AGBs welche der AN als Vertragsbestandteil hat. Ich kann nur einzelne Punkte herausnehmen lassen. |
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Beim Baumeister habe ich mir noch alle Klauseln durchgelesen und wochenlang(!) mit ihm verhandelt und um die Klauseln gefeilscht.
Beim Zimmerer habe ich einfach die AGB komplett durchgestrichen, dazugeschrieben, was ich gerne für Bedingungen hätte und den Auftrag unterschrieben zurückgeschickt. Wurde auch akzeptiert! Einen Versuch ist es wert. Ich vermute ja, dass die Handwerker, weil sie per se nicht unbedingt Juristen sind, sich ihre AGB einmal erstellen lassen oder wo abschreiben, ohne besonders darüber nachzudenken, was wie vor Gericht verwendet werden könnte. Wenn man jetzt was geändert haben möchte, bekommen sie Angst weil sie glauben, man kennt sich besser aus und möchte sie übervorteilen. LG, Bob |
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@ bob: naja will man letztenendes ja auch ^^ |
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so, erledigt - Der Handwerker hat gemeint dass er "keine Ahnung hat was in seinen AGBs steht - die hat er von der WKO"...
Das Streichen der Klauseln die mir unvorteilhaft vorkamen war dann überhaupt kein Problem... |
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Das wird in den meisten Fällen so sein, dass einfach der Vorschlag der Wirtschaftskammer verwendet wird und fertig.
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