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Das heißt jetzt genau was? Wurde überhaupt keine Mauer errichtet? Oder gibt es eine MAuer, die nur der Qualität einer Brandwand nicht entspricht?? Und da hast du dich nicht VORHER interessiert, ob da baurechtlich alles passt? Wenn man sowas trotzdem kauft, dann hoffentlich mit ensprechenden Preisabschlag!! ||
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Hallo Placebo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Feuermauer nachrüsten |
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Tschuldigung, irrtümlich hinzufügen gedrückt - Das genau ist einzuhalten - nicht mehr und nicht weniger!! Da du dieses Haus offensichtlich gekauft hast, stehten im Kaufvertrag sicher Formulierungen wie "wie besichtigt", "mit allen rechten und Pflichten" oder ähnliches. Was willst da jetzt vom damaligen Bauträger?? |
Na sicher gabs die Bestimmungen auch schon im Jahr 2000. Das ist aber nicht die Frage. Entscheidend ist zunächst, was genau und wie wurde die Bewilligung erteilt. Also: was genau sagt der genehmigte Einreichplan zu dieser Mauer? Gabs allenfalls irgendwelche spezifischen Auflagen dazu?
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Leider kam uns nicht in den Sinn, dass das Haus noch nicht abgenommen wurde Seitens der Gemeinde. Fehler können passieren und nicht jeder hat schon beim ersten Hauskauf genügend Erfahrung um alle Fehler zu vermeiden!!
Geschweige denn, dass ich überhaupt gewusst hätte das dass Haus noch nicht abgenommen worden ist. Ich kanns jetzt nicht mehr ändern! Problem laut Gemeinde ist, dass im Dachbereich die Dachbalken nicht durch eine Feuermauer vom Nachbarhaus getrennt sind und somit hier eben nachgerüstet werden muss. Im Einreichplan ist wie gesagt nichts von einer Feuermauer oder sonstigen Maßnahmen festgehalten um hier eine Absicherung gegenüber dem Nachbarhaus zu gewährleisten. Allerdings ist auch wie schon geschrieben, festgehalten das Rücken-an-Rücken ans Nachbarhaus drangebaut wird. Was ja somit aber auch heißt, dass die Baufirmer/Planungsfirmer sich hier darüber im klaren hätte sein sollen, dass die entsprechende Maßnahmen erfordert (Feuerschutzmauer!) Wenn dies allerdings damals schon Bestimmung war stellt sich mir die Frage warum dann nicht eben solch eine Mauer geplant wurde? Und ob somit, da der Fehler ja in der Planung lieg die hier dann wohl nicht 100% fachmännisch und sachgerecht gemacht wurden, eben der Bauträger/Planer dafür Verantwortung trägt? Ich wollte hier nur Hilfe und Meinungen hören. Vorwürfe kann ich mir selbst genug machen! |
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Nicht den bauvorschriften entsprechendes Haus: Schaden
der Verkäufer: Schädiger ab Kenntnis des Schadens hast 3 Jahre Zeit um Klage einzureichen, danach sind deine Ansprüche verjährt. Was tun? Rechtsschutz oder Beratungsgespräch beim Anwalt. |