Liebe Forumsmitglieder,
wir haben folgendes Problem mit unseren Gaul..er-Fenstern: Unsere 5 bodentiefen Balkontüren (4x Holz-Alu, 1x Kunststoff-Alu) sind gemäß der NÖ Bauordnung in ESG ausgeführt (3 Scheiben, alle ESG, Dicke pro Scheibe 4mm).
Gleich nach dem Einbau vor ca. 2 Wochen ist uns aufgefallen, dass die Fenster im Vergleich zu den Fenstertüren unserer Nachbarn (alles Neubauten mit ESG-Gläsern) eigenartige Spiegelungen aufweisen. Sich darin spiegelnde Objekte verzerren stark (zB eine Leiter hat einen Buckel).
Wir haben uns daraufhin ein Haarlineal und eine Fühlerlehre besorgt und die Verwerfungen gemessen. Ergebnis: auf einer Länge von 300mm gibt es örtliche Wölbungen von bis fast überall 0,45mm, maximal 0,5mm; sowohl bei den inneren, als auch bei den äußeren Scheiben.
Unser Frage ist jetzt, gibt es hierzu eine Önorm zB eine Richtlinie, wo festgeschrieben ist, wie stark diese Wölbungen sein dürfen? Der Fensterhändler, über den wir die Fenster gekauft und auch einbauen haben lassen, schickt nächste Woche jemanden vorbei. Da möchte ich für eventuelle Diskussionen gewappnet sein!
Außerdem ist uns aufgefallen, dass die ESG-Stempel an den Holzfenstertüren nicht lesbar sind, die Stempel bei der einen Kunststoff-Fenstertüre hingegen schaut anderes aus und ist sehr gut lesbar. Könnte sich über die schlechte Lesbarkeit bei der Fertigstellungsmeldung jemand mokieren?
Schönen Dank für eure zahlreichen Antworten!
lg
Klettermaxi
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