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Probleme mit verzerrtem ESG-Fensterglas

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  •  Klettermaxi
10.4. - 17.4.2014
6 Antworten 6
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Liebe Forumsmitglieder,
wir haben folgendes Problem mit unseren Gaul..er-Fenstern: Unsere 5 bodentiefen Balkontüren (4x Holz-Alu, 1x Kunststoff-Alu) sind gemäß der NÖ Bauordnung in ESG ausgeführt (3 Scheiben, alle ESG, Dicke pro Scheibe 4mm).
Gleich nach dem Einbau vor ca. 2 Wochen ist uns aufgefallen, dass die Fenster im Vergleich zu den Fenstertüren unserer Nachbarn (alles Neubauten mit ESG-Gläsern) eigenartige Spiegelungen aufweisen. Sich darin spiegelnde Objekte verzerren stark (zB eine Leiter hat einen Buckel).
Wir haben uns daraufhin ein Haarlineal und eine Fühlerlehre besorgt und die Verwerfungen gemessen. Ergebnis: auf einer Länge von 300mm gibt es örtliche Wölbungen von bis fast überall 0,45mm, maximal 0,5mm; sowohl bei den inneren, als auch bei den äußeren Scheiben.
Unser Frage ist jetzt, gibt es hierzu eine Önorm zB eine Richtlinie, wo festgeschrieben ist, wie stark diese Wölbungen sein dürfen? Der Fensterhändler, über den wir die Fenster gekauft und auch einbauen haben lassen, schickt nächste Woche jemanden vorbei. Da möchte ich für eventuelle Diskussionen gewappnet sein!
Außerdem ist uns aufgefallen, dass die ESG-Stempel an den Holzfenstertüren nicht lesbar sind, die Stempel bei der einen Kunststoff-Fenstertüre hingegen schaut anderes aus und ist sehr gut lesbar. Könnte sich über die schlechte Lesbarkeit bei der Fertigstellungsmeldung jemand mokieren?
Schönen Dank für eure zahlreichen Antworten!
lg
Klettermaxi

  •  sir_rws
10.4.2014  (#1)
ESG-Stempel: Ich denke nicht dass die Baubehörde überprüfen kommt ob wirklich Sicherheitsgläser eingebaut sind - wenn Du aber auf Nummer Sicher gehen willst dann lass dir vom Fensterlieferanten eine Bestätigung darüber schreiben (4-Zeiler).

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  •  samoth
  •   Gold-Award
11.4.2014  (#2)

zitat..
sir_rws schrieb: wenn Du aber auf Nummer Sicher gehen willst dann lass dir vom Fensterlieferanten eine Bestätigung darüber schreiben (4-Zeiler).


Diese Bestätigung musst sowieso vorlegen...genauso wie das Attest vom Rauchfangkehrer, Elektriker und Baumeister. War zumindest bei uns so. Wennst das der Baubehörde vorlegst reicht das für die Benützungsbewilligung. Außer bei euch gibt´s noch die Endkommission wo die ganzen Hanseln nochmals auftauchen?

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  •  nereug
11.4.2014  (#3)
Welligkeit des Glases ist beim ESG auf Grund des Härtvorganges normal. Wie stark die jedoch sein darf kann ich nicht sagen. Mal sehen, ob jemand die Normen zitieren kann.

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  •  Klettermaxi
17.4.2014  (#4)
Vielen Dank für eure Antworten!
Hier nun ein Update, nachdem sich der Glaslieferant der Fa. G....er heute die Balkontüren angesehen hat. Die ESG-Gläser werden allesamt kostenlos ausgetauscht! Die Norm sagt übrigens: eine örtliche Verwerfung von 0,5mm ist zulässig (gemessen auf einer Länge von 300mm). Bei uns waren die Verwerfungen nach nochmaligen, genaueren Messungen an der ärgsten Stelle 0,65mm. Unsere Meßprotokolle haben den Glaslieferanten aber eh nicht sonderlich interessiert. Der hat nur eine Sichtkontrolle vorgenommen und sofort gemeint, dass die ESG-Gläser allesamt ausgetauscht werden müssen. Diesen Kundendienst kann man nur loben!


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  •  Passivbau
  •   Bronze-Award
17.4.2014  (#5)
Quatlitätskontrolle.

zitat..
Diesen Kundendienst kann man nur loben!


Weniger loben kann man die Qualitätskontrolle des Glaslieferanten und die Wareneingangs- und Ausgangskontrolle des Fensterherstellers.

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  •  juergenj
  •   Silber-Award
17.4.2014  (#6)

zitat..
Passivbau schrieb: Weniger loben kann man die Qualitätskontrolle des Glaslieferanten und die Wareneingangs- und Ausgangskontrolle des Fensterherstellers.


also ich arbeite auch in einem Fertigungsbetrieb, und wir haben auch eine Qualitätskontrolle.
Passieren kann immer was.

Wichtig ist, dass die Produzenten das sofort einsehen und tauschen. Es gibt genug andere Firmen die das aussitzen/zerstreiten/diskutieren wolllen....

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