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Pauschale oder Abrechnung Baumeister

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  •  Sydkaze
14.4. - 21.4.2014
7 Antworten 7
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hi,
wir haben demnächst Besprechungen mit Baumeistern - jetzt ist die Frage, was ist besser - ne Pauschale mit denen zu vereinbaren - oder doch lieber Teilabrechnungen? Euer Feedback wäre nun gefragt emoji Bitte - Danke

  •  ma2412
  •   Gold-Award
14.4.2014  (#1)
Verständnisfragen deinerseits Teilabrechnung = Bezahlung nach Baufortschritt & Geld folgt Leistung. Ist ein Muss. Finger weg von Vorauszahlungen.

Pauschale - wenn du das so verstehst = Fixpreis je Position = ebenfalls ein Muss.

BM bzw. Anbieter ist fachkundig und muss kalkulieren können, wie lange er für was aufwenden muss - vorhandene Pläne natürlich vorausgesetzt. Tipp am Rande - aufpassen bei den Angeboten, ob die kalkulierten Positionen auch mit den Maßen am Plan übereinstimmen. Sollte im Angebot stehen - Verrechnung nach Aufwand oder halt irgendwie variabel nach Regiekostensatz je Stunde .... wohl eher nicht & festnageln.


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  •  Sydkaze
14.4.2014  (#2)
hab mich unglücklich ausgedrückt - Es geht darum - ich weiß nicht was wir machen sollen - ist es besser auf ein Pauschalangebot zu gehen - oder jeden einzelnen Posten abrechnen zu lassen? Das Bauvorhaben wurde ausgeschrieben (Architekt) - nun sind die Angebote auf dem Tisch und jetzt ist dann eben die Frage nach der Abrechnungsmethode?! Die Angebote wurden auch vom Arch. geprüft und nun die Bestbieter eingeladen ...


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  •  djtom2002
14.4.2014  (#3)
Naja da vielleicht Teilaufgaben an andere Unternehmen vergeben werden ist die Aufgliederung in einzelne Posten notwendig?

Bei Pauschalen hast ja immer die Gefahr das dieses und jenes dann doch nicht dabei ist und noch dazu kommt. Würde ich mal so sagen.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
14.4.2014  (#4)
?Geht es dabei nur um Baumeisterarbeiten oder sind die Anbieter auch Generalunternehmer und meinst du das mit pauschal?

Generalunternehmer = z. B. Baumeister bietet dir auch Dach, Fenster, Elektrik, Installationen .... mit an (vergibt die an Subs) - hat auch dafür die Gewährleistung und du hast nur einen Ansprechpartner. Dann sieht man nämlich die erwähnten Unterposten ohne detaillierten Preiszettel.


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  •  Ing. Graf
14.4.2014  (#5)
Pauschale Abrechnung - Hallo Sydkaze!

Ich rate zu einer pauschalen Abrechnung, wenn

- Sie mit Ihrem Architekten überprüft haben, dass die ausgeschriebenen Massen korrekt sind.
- Sie eine einfach prüfbare Abrechnung (idealerweise mit vorher vereinbartem Zahlungsplan) bevorzugen.

Hauptsächlich geht es da um die Massen. Denn komplett fehlende oder nachträglich gewünschte Leistungen kommen bei einer Abrechnung nach Aufmaß genauso wie (meisterns) bei einer pauschalen Abrechnung hinzu. Der echte Vorteil der pauschalen Abrechnung liegt darin, dass beiden Vertragsparteien der Aufwand der Aufmaßfeststellung und -kontrolle erspart bleibt. Der Vorteil für den Auftraggeber ist die Kostensicherheit der beauftragten Leistungen, der des Auftragnehmer im Normalfall ein schneller Zahlungsfluss, da eine langwierige Prüfung der Massen entfällt.

Wenn sich Archtiekt und Auftragnehmer auch darüber einig sind, dass alle notwendigen Leistungen enthalten sind, kommt für den Auftraggeber noch zusätzlich die Sicherheit dazu, dass keine Nachträge wegen fehlender Leistungen kommen. Ausgenommen natürlich tatsächlich zusätzlich beauftragte Leistungen.

Ich hoffe, dass Thema jetzt objektiv und halbwegs umfassend dargestellt zu haben.

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  •  joski
  •   Gold-Award
20.4.2014  (#6)
PA - Abrechnung - bei der Abrechnung wird am Ende das bezahlt bzw verrechnet, was auch ausgeführt wurde.
Wie bei Kauf einer Semmel mit einem Lebekäse, einem Senf und einem Gurkerl.

Beim Pauschale hat der Unternehmer die massen zu ermitteln, eventuelle fehlende bzw. unnötige Positionen zu bewerten und einen Fixpreis abzugeben.
Durch die Fixierung ist das Objekt exakt im Voraus zu planen. Detailpläne anzufertigen, die eigentlich bis zur letzten Schraube und Farbbeschichtung eindeutig (Produkt) sind.
Da dies leider nicht geschieht glauben beide Partner das sie übervorteilt wurden. Ein PA ist nie gerecht. Bei Änderungen, je nach Vertragsgestaltung, kommen sofort überhöhte Einheitspreise.

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  •  sk1978
21.4.2014  (#7)
ich rechne die massen ab - hab wie bei dir eine ausschreibung gehabt und meine ÖBA nimmt auch die rechnungsprüfung vor.
10% deckungsrücklass und dann 5% haftrücklass.

Fair für beide seiten finde ich.

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