Hallo kann mir jemand sagen ob die Vermessung eines Baugrundes die Aufgabe der Verkäufers ist???
Hab da schon sehr viel gehört die einen sagen so die anderen wider anders. Aber gibt es da eine Richtlinie???
Nur aus Anlass des Kaufes muss noch gar nichts vermessen werden. Das kann allenfalls später für das Bauverfahren notwendig werden und da nicht immer zwingend. Z.B. in NÖ gibts keine gesetzlich zwingende Vermessung.
Beim Vermessungsamt nachfragen ob der Grund im Kartaster vollständig erfasst ist - falls nicht kann man überlegen ob man das nicht machen lässt (kostet ca. 1.000,-) um evt. Grenzstreitigkeiten mit Nachabrn unmöglich zu machen.
@auerkl - Ich würds im Zuge der Kaufverhandlungen dem Verkäufer umhängen.
Wichtig ist, dass die Grundgrenzen im digitalen Kartaster eingetragen sind, der üblicherweise eine Grenzverhandlung mit den Nachbarn vorausgeht.
Dann weißt 1. mal die genauen Grundgrenzen und ersparst dir z.b. bei den Einfriedungen, wo´s im Worstcase um 10 oder 20 cm geht, unangenehme Diskussionen mitn Nachbarn und 2. ist dann ein für alle mal alles geregelt und du hast Ruhe (dann geht auch ersitzen usw. nicht mehr (so einfach)).
Wenn die Grundeckpunkte bereits eingemessen sind dann nicht.
Die Einreichplaung erfolgt gemäß der vorliegenden Messpunkte. Das Schnurgerüst für das Fundament macht dann der Vermesser des Baumeisters (bzw. Der FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma)
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