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Also die aufzahlung ist schon recht deftig.
Dass er den zuschlag für verputzarbeiten über 3 meter auch bei unter 3 meter verlangt is derb frech. Auf keinen fall nehmen. Wenn du jetzt schon mit solchen aktionen umgehen musst wirds vielleicht noch schlimmer. |
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Wenn du noch weitere Angebote hast wird er wahrscheinlich sowieso rausfallen, oder? |
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Mir ging's grundsätzlich darum, ob von euch schon mal jemand von so einem Höhenzuschlag gehört hat. Ich hol mir in den nächsten Tagen sowieso noch weitere Firmen auf die Baustelle. Der besagte Putzer wird den Auftrag also eh nicht bekommen.
Unglaublich was man sich alles einfallen lässt um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen... Auf jeden Fall danke schon mal für eure Antworten! |
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korrekter Zuschlag - branchenüblich erst ab 3,20 m, aber ein durchaus korrekter Zuschlag - Abgetung für die Arbeit am Gerüst.
Durch die all-in Versionen ist das Zuschlagsystem nicht mehr so üblich. |
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Eigentlich überhaupt nicht. Wichtig ist, was am Ende unten steht. Wenn du im Baumarkt ab 5 Paletten was billiger bekommst, willst es ja dann auch nicht erst für die 6. sondern für die ersten 5 auch. Und nachdem du keine Ahnung hast, wie sich der Zuschlag zusammensetzt... Er könnte auch einfach einen höheren Zuschlag nennen, und den dafür nicht auf die unteren m² draufschlagen. Käm aufs selbe raus. Drum, wichtig ist was unten steht. Ich freu mich ja auch nicht über 95% Rabatt wenn der Preis vorher ums tausendfache höher ist... |
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Ja, denk ich auch... aber beim Preis! Nicht die Tatsache, dass der Höhenzuschlag angeboten wird - wie joski richtig angemerkt hat is das normalerweise Usus im Gewerbe, beim EFH-Bau ists aufgrund solcher Undurchsichtigkeiten wies hier beschrieben werden eher abgekommen und in Richtung Pauschale gegangen... Hast den Anbieter auch schon mal gefragt ob das sein Ernst is oder obs ein Tippfehler in der Massenermittlung war? Schlag ihm doch mal eine Pauschallösung bzw einen All-Inclusive-m2-Preis vor, dann wirst gleich woanders landen denk ich mal! ng bautech |
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@ zed,
Du vergleichst gerade einen Mengenrabatt mit einer Erschwernisszulage und willst mir erklären dass ich keine Ahnung habe? Ich kenn keine Firma die einen Erschwernisszuschlag verrechnet für Flächen die keine Erschwerniss beinhalten. Aber scheinbar wurde bei dir auch so abgerechnet und Du glaubst dass es so normal ist. Kann mich sonst joski und bautech anschließen. Im Bereich EFH unüblich. |
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@zed
den Kommentar zu deinem Vergleich spar ich mir... Ich will nur mal erwähnt haben, dass nicht mal die Leute die in luftigen Höhen auf einem Strom-, oder Sendemasten arbeiten einen Zuschlag von ! 50% ! bekommen. Aber egal... ich bin schon gespannt auf weitere Angebote. Ich halte euch am Laufenden. |
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Moment, das hab ich nicht gesagt, mal die Kirche im Dorf lassen. Ich hab gesagt daß du keine Ahnung hast wie der Aufschlag errechnet wird. Darum hab ich auch geschrieben, daß das einzig wichtige ist, was als Endsumme steht. Hausnummer zum rechnen: 100m² unter 3m, 100m² drüber. Ob ich dir jetzt 8 Euro für alles über 3m aufschlage, oder 4 Euro auf alles, hat sich ghupft wie ghatscht. Das hab ich gemeint, daß du keine Ahnung hast, wie der Aufschlag errechnet wird. Man kann natürlich auch einfach beleidigte Leberwurst spielen und die Aussage falsch auslegen. Es stimmt, daß der Mengenrabattvergleich nicht passend war, aber ich hoff ihr versteht jetzt, was ich meine. Am Einfachsten wär wohl einfach den Angebotsleger darauf anzusprechen, aber das fällt wohl aus irgendeinem Grund flach? Ich hab auch bei einer Rechnung die Mehrwertssteuer doppelt aufgeschlagen bekommen (waren ja nur ca. 8k€). Angerufen, neue Rechnung bekommen, fertig. Nein, wurde es nicht, wie kommst du drauf? Ist das Gerüst extra angeführt? Denn über 3m kann er nicht mit der "Gehleiter" agieren, sondern muss sich ein Gerüst hinstellen. Das stellt wie bei mir im Stiegenhaus einen erheblichen Mehraufwand dar. Man muss nicht alles bewußt falsch auslegen. Aber wenn ich mitm Grundpreis zB. sehr niedrig bin, schlag ich natürlich Aufpreise drauf. Wenn der Grundpreis aber bissl höher ist, gehen ein paar sachen "so" mit. Ist bei jedem Gewerk so. Oft spart man sich durch den niedrigen Grundpreis nix, im Gegenteil, weil einfach jeder Schmarrn extra verrechnet wird. Wobei bei dir der Grundpreis normal ist (hab grad mit meiner Rechnung verglichen), und wohl eher von einem Fehler auszugehen ist. Ja, auch Leute die Rechnungen erstellen machen Fehler... Nebenbei bemerkt, verursacht eine Raumhöhe von > 3m natürlich auch Mehraufwand für einen gewissen Bereich darunter. Oder wird bei dir der Putz bis exakt 3m aufgebracht verrieben, und darüber getrennt nochmal? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß ja nicht wo du das her hast, es tut auch nichts zur Sache, aber nur mal als Beispiel aus dem KV von Schornsteinmaurern: Anmerkung: Hierbei ist auch die Erreichbarkeit ausschlaggebend, also wenn man über eine Leiter auf das Gerüst muss, sinds auch wieder 80%. Aber das wird jetzt schon sehr OffTopic |
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Die Verhältnissmäßigkeit passt nicht. Das ist der springende Punkt.
Und ich muss die leider enttäuschen; Ich weiß wie man einen Aufschlag bzw. eine Aufzahlung oder eienen Mehrpreis kalkuliert. Dafür ha man wenn manns nachvollziehen können soll sogar K-Blätter erfunden. Ich würde mir ja noch einen angemessenen Aufschlag einreden lassen. Aber 4,20 Euro? Wofür? Er wird sich ein Bedarfs/Behelfsgerüst aufstellen aber sicher kein vollwertiges Fassadengerüst. Grundpreis niedrig halten? Der Preis ist marktüblich. @Montyburns: Rwie 2 meiner Vorredner schon gesagt haben, red dich mit ihm zusammen und mach dir einen Pauschalpreis aus. Gruß Stefan |
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Wenn das für dich den einzigen Aufwand darstellt... Verputz mal eine 2,5m hohe Wand gerade, und dann eine 5m hohe, und sag mir danach nochmal daß das keinen Unterschied macht, außer dem Behelfsgerüst. Aber es wird sich eh weisen, wie die anderen Angebote aussehen, daran sollte es sich orientieren. |