Wir haben für unseren Um- und Zubau einen größeren Teil der Arbeiten an eine Firma vergeben (Rohbau, Zimmerer, Fassade, Innenputz). Im Rahmen der Angebotsphase haben wir die Firma beauftragt eine Ausschreibung zu erstellen. Auf Basis dieser haben wir dann mehrere Angebote eingeholt und nach mehreren Verhandlungsrunden beauftragt. Die Abrechnung wurde massenbezogen vereinbahrt.
Sowohl in der Aussschreibung als auch in der Beauftragung findet sich zum Thema Innenputz nur eine Position mit einem fixierten Einheitspreis. Nun fordert die Baufirma nach der Ausführung des Innenputzes zusätzlich Kosten für ein Gerüst.
Die Innenwände sind teilweise recht hoch, bis zu 5m. In der Ausschreibung und in der Beauftragung sind deshalb bei den Mauerarbeiten Aufzahlungen für Mauerwerksarbeiten über 3,2m Höhe sowie ein Arbeitsgerüst enthalten, beim Innenputz gibt es diese Positionen jedoch nicht.
Habe die Position bisher nicht akzeptiert, die Baufirma argumentiert, dass laut ÖNorm(ohne Angabe welche ÖNorm gemeint ist) für Arbeiten über 3,2m ein Gerüst zu verrechnen sein. Weiters wird behauptet man hätte mich mündlich darauf hingewiesen, was bzgl der Kosten jedoch nicht geschehen ist.
Ist die zusätzliche Forderung für die Kosten des Gerüst für den Innenputz zulässig? Muss ich als Endkunde nicht davon ausgehen, dass die Auflistung vollständig ist und in den einzelnen Positionen alles zur Ausführung Notwendige enthalten ist?
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