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Strassenunterbau

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  •  Stemsi
  •   Bronze-Award
27.5.2014 1
1
Gibt es ein Gesetz(§)für den Strassenunterbau.
Die Strassenbreite soll 6m betragen,Asphaltierung 3m Mittig,rest Bankett.Wer ist für die Entwässerung zuständig?
Später wird eine Weggenossenschaft gegründet(Salzburg).
LG Stemsi

  •  bautech
27.5.2014  (#1)
Ja, gibtsDie (in dem Fall gültige) RVS ist die 03.08.63, Oberbaubemessung...
je nach Lastfall wird ein Straßenaufbau definiert...

ng

bautech

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