Jetzt habe ich eine kritische Frage, wie weit darf ich mich in Oberösterreich mit einem Nebengebäude mit einem Fenster direkt angeschlossen an das Hauptgebäude zur Grundgrenze hinbauen ?
kann mir das jemand beantworten ?
lg Patrick
So weit ich weiß, muss das Fenster 2m von der GG entfernt sein. Das NG an sich darf auf der GG stehen. (BauTG Novelle 2013, ohne Gewähr, wurde mir mündlich erläutert)
wenn kein bebauungsplan vorhanden dann an GG, sonst darin nachlesen, ich glaub aber sogar das die dann nur eine gewisse länge haben darf wenn das NG auf der GG steht
kommt drauf an in welcher wand das fenster sitzt. ng auf grundgrenze, grenzmauer ist brandmauer (kein fenster erlaubt), 10m max länge, 3m traufenhöhe auf eigenen innenboden bezogen, fenster in querwand muß glaub ich nur 1 m von grenze entfernt sein, ausnahme für garagentore ...
du darfst schon ein Fenster an der Grundgrenze einbauen, nur das muss F90 bzw. Ei90 Qualifikation haben, und da wird es Preislich echt Uninteressant, egal welche Ausführung.
Bekannte wollten auf Glasbausteine ausweichen, aber selbst das hätte eine Lawine gekostet, haben´s dann gelassen.