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hallo elke,
ich versuch das aus meiner erfahrung in oö zu beantworten: ja, das kann von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich sein. ja, es kann sein daß du einen überproportionalen aufschließungsbeitrag leisten mußt. üblich ist jedoch, daß anschlußkosten für alle gleich pauschaliert werden und der anschluß bis zur grundgrenze aus dem gemeinsamen topf bezahlt wird. wenn ein haus in alleinlage sehr hohe anschlußkosten aufwerfen würde kann es von der anschlußpflicht ausgenommen werden. also vieles ist möglich ... |
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Mir wurde mitgeteilt, dass die Kanalanschlussgebühren, € 15,40/m2 betragen und im Befund der Baufreistellung steht die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an den öffentliche Schmutzwasserkanal über eine zu errichtende Hauskanalanlage auf meinem Grundstück mit der Nr...
Jz teilte mir die Gemeinde mit ich muss den Kanal vom Hauptkanal auf mein Grundstück (welches im Kerngebiet liegt) auch selber legen wir müssten somit eine Kanalbaufirma beauftragen die uns das macht! |