« Offtopic  |

PaB - Heute besonderes Gustostückerl...!

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Cleudi
  •   Silber-Award
1.9. - 1.10.2014
17 Antworten 17
17
Man kann von Pfusch am Bau halten was man will (mir gefällts) - aber sollte sich jemand von euch wieder mal ausgiebig wundern wollen kann ich die heutige Sendung wärmstens empfehlen (kann man online schauen).
Featuring: Anwalt im Selbst-Demontage-Modus und ein gewisser Herr "Keine-Ö-Normen" ...

Kopfschüttelnde Grüße!

  •  Fevi
2.9.2014  (#1)
Ich hab wegschalten müssen, ich hab den Anwalt nicht ausgehalten...

1
  •  sharknz
2.9.2014  (#2)
Ich fands echt lustig. Man könnte fast glauben der Anwalt wäre für diesen Auftritt von ATV gecastet worden. Falls nicht, eine Perle seiner Zunft ... Aber adrett gekleidet war er, der Hr. Anwalt.
Was bitte will man mit so einem Auftritt bezwecken?

Und anscheinend muss man als gerichtlich beeideter Sachverständiger auch nicht viel wissen. Das erklärt wohl auch, wieso es bei jeder Streiterei vor Gericht mindestens 5 verschiedene Gutachten von 5 verschiedenen SV zum selben Sachverhalt gibt.



1
  •  bauhh
2.9.2014  (#3)
persönlich denke ich mir das der Anwalt gecastet wurde, denn ansonsten wäre er so wie ich die Anwaltskammer kenne heute kein Anwalt mehr!!



1


  •  Cleudi
  •   Silber-Award
2.9.2014  (#4)
Leider weiß ich nicht wie viel ich zu der Sache schreiben dürfte, drum im Zweifelsfall nix konkretes - aber wenns dich interessiert: der Typ ist nicht gecastet - und es wird überlegt wie man mit dem Typen weiter verfährt (Quelle: Retter der Häuslbauer persönlich)

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
2.9.2014  (#5)

zitat..
sharknz schrieb: anscheinend muss man als gerichtlich beeideter Sachverständiger auch nicht viel wissen


Waren die wirklich "gerichtlich beeidet"? Falls ja, kann man nur hoffen dass die der kammer gemeldet werden, und so schnell als möglich ihre Zulassung los sind.

Was im übrigen für den Anwalt auch gilt.


1
  •  sharknz
2.9.2014  (#6)
hm, ich hätte die beiden während der sendung so verstanden, ja. Sie sind den Nussbaum auch genau deswegen angegangen, weil der in österreich nicht legitmiert sein soll - wir sind ja nicht in der eu emoji da könnte ja jeder kommen mit eu- sachverständiger und so.

atv sollte ihm trotzdem ein honorar bezahlen. verdient hätte er das. wie gesagt, ich fand das ganze extrem unterhaltsam. mir tun nur die betroffenen leid, neben dem ganzen bauchaos auch noch so einen speziellen charakter ertragen zu müssen.

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#7)
Ich bin erst gestern Abend in den Genuß der letzten Folge gekommenUnterhaltsam nenn ich so was nur sehr bedingt, eher ein Inverrufbringen der gesamten Bauzunft!
Die SV´s haben sich nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert, wollten den GN aufblattl´n (und waren bei den gezeigten Szenen nicht mal im Ansatz dazu fähig - der "Bautechniker", der die Normen als grobe Richtlinie ansieht war der Burner emoji ) und der Anwalt war für mich mit seinem Auftritt auch sehr bedenkenswert... kurz zur rechtlichen Seite des Ganzen: im Großen und Ganzen hat der Anwalt leider Recht, ein Mangel in seinem Sinne kann erst nach Übergabe und Mängelbegehung des Gewerks an sich geltend gemacht werden (wenn die Sache an sich über einen GU läuft und der selber die Prüfpflicht seiner Subler vernachlässigt), aber Usus is diese Vorgehensweise nicht. Im Regelfall sind die Firmen eher darauf bedacht, Mängel bereits vor Übergabe zu beseitigen. So wird die Übergabebegehung massiv erleichtert und die Mieter / Käufer ziehen mit einem besseren Gefühl in die neue Behausung ein. Aber das war dem Bauherrenvertreter anscheinend auch kein Anliegen...
Aber Hut ab vorm GN, ich glaub, ich wär nicht so lange so ruhig geblieben.

ng

bautech

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#8)

zitat..
bautech schrieb: der die Normen als grobe Richtlinie

ist das so wie auf den Straßen Wiens, wo eine Sperrlinie auch nur als "Hinweis" und eine doppelte solche als "Empfehlung" verstanden wird? emoji

zitat..
bautech schrieb: Mangel in seinem Sinne kann erst nach Übergabe und Mängelbegehung des Gewerks an sich geltend gemacht werden

Das ist natürlich ein interessantes Modell: ich schau dass an der Übergabe möglichst keine Zahlung mehr hängt, sondern kassiere alles schon vorher, und dann lass ich mir mit der Übergabe ewig Zeit. Keine Übergabe => keine Reklamation => keine probleme emoji



1
  •  atma
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#9)
ich halt von den meisten sv ja überhaupt nichts... wir hatten so ein exemplar (zum glück nur sehr kurze zeit) in der familie... der wollt uns doch tatsächlich erklären, wie blöd wir sind und was wir alles beim hausbau falsch gemacht haben. zb die decke vom og ist alles so kompliziert... nachdem wir ihn (als laien!) aufgemacht hatten und gemeint haben, seine version wird aber nie im leben luftdicht waren plötzlich rigipswände das optimum... mit dem hinweis, dass wir auch wirklich sehr schwere bücherregale hängen möchten und uns da die ziegelwand sympathischer ist, war diese plötzlich top... so ging das durchs ganze haus... i war kurz davor, dass ich ihn raushau, weil man einfach merkte, der redet im kreis und merkts ned mal bzw weiß auch ned, was er da von sich gibt... zum glück ist der geschichte.
ich glaub aber, dass man so viel geld mit den meist eh schon geschäigten nochmal sehr verunsichert und dann erstrecht probleme entstehen...

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#10)

zitat..
Benji schrieb: ist das so wie auf den Straßen Wiens, wo eine Sperrlinie auch nur als "Hinweis" und eine doppelte solche als "Empfehlung" verstanden wird?


Jup, genau so hat der (wenig) geschätzte Kollege die Normen interpretiert...

zitat..
Benji schrieb: Das ist natürlich ein interessantes Modell: ich schau dass an der Übergabe möglichst keine Zahlung mehr hängt, sondern kassiere alles schon vorher, und dann lass ich mir mit der Übergabe ewig Zeit. Keine Übergabe => keine Reklamation => keine probleme


Geht nur so lange bedingt gut, so lang die Käufer nix von Haft- und Deckungsrücklass und Einbehalt derselben versteh´n... emoji
Dass man diesen unter Bezugnahme auf käuferseits festgestellte Mängel im Einvernehmen auch erhöhen kann machts nur lustiger!

edit:

@EU-Bausachverständiger und so...

Nach der EN ISO/IEC 17024 können Personen von einem von der DAkkS beliehenen akkreditierten Institution zertifiziert werden.

Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren...

Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf fünf Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung nachweisen.
Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der DIN EN ISO/IEC 17024 und ist somit weltweit anerkannt.
Quelle: Wikipedia.com

Günther Nussbaum-Sekora ist Bausachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, sowie Spengler und Dachdecker- meister
Quelle: Bauherrenhilfe.at

Die Hauptakteure des Bauträgers hatten echt keine Ahnung von Ackerbau und Viehzucht, aber wollten mit den Bauern mitreden... emoji

ng

bautech

1
  •  BK1982
  •   Silber-Award
3.9.2014  (#11)
Ist echt traurig, dass solche "Sachverständigen" in Ö. eine Zulassung bekommen. Genauso traurig, wie viele Baufirmen x-Mal in Konkurs gehen können und danach immerwieder neue Firmen gründen dürfen....

1
  •  sharknz
3.9.2014  (#12)

zitat..
Benji schrieb: Das ist natürlich ein interessantes Modell: ich schau dass an der Übergabe möglichst keine Zahlung mehr hängt, sondern kassiere alles schon vorher, und dann lass ich mir mit der Übergabe ewig Zeit. Keine Übergabe => keine Reklamation => keine probleme


zitat..
bautech schrieb: Geht nur so lange bedingt gut, so lang die Käufer nix von Haft- und Deckungsrücklass und Einbehalt derselben versteh´n...


Diesen Teil hab ich in der Sendung schon nicht ganz verstanden. Der Bauträger hat sich ja, wenn ich mich nicht irre, geweigert die Baufertigstellung zu machen, solange nicht alles gezahlt ist. Die Bauherren wollen aber logischerweise erst zahlen, wenn alles passt. Dürfen die rein rechtlich eigentlich da schon wohnen, wenn keine baufertigstellung erfolgt ist? oder hab ich das einfach falsch verstanden?

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#13)

zitat..
sharknz schrieb: Der Bauträger hat sich ja, wenn ich mich nicht irre, geweigert die Baufertigstellung zu machen, solange nicht alles gezahlt ist. Die Bauherren wollen aber logischerweise erst zahlen, wenn alles passt.


Alles umfasst aber ned den ausverhandelten Haftrücklass...

Bsp.: 300k Kaufsumme, 7% Haftrücklass ergeben 21k. Somit hab ich bei einer Zahlung von 279k das Haus für die ersten 3 Jahre ab Übergabetag erworben, 3 Jahre Zeit, Mängel zu reklamieren und ggf mittels HRL eine Ersatzvornahme durchzuführen.

zitat..
sharknz schrieb: Der Bauträger hat sich ja, wenn ich mich nicht irre, geweigert die Baufertigstellung zu machen, solange nicht alles gezahlt ist. Die Bauherren wollen aber logischerweise erst zahlen, wenn alles passt. Dürfen die rein rechtlich eigentlich da schon wohnen, wenn keine baufertigstellung erfolgt ist? oder hab ich das einfach falsch verstanden?


Das is ned so genau kommuniziert worden, ich hätts so verstanden:
- Gebäude is vor der Baubehörde als fertig gemeldet gewesen - damit steht einem Einzug nix im Weg.
- Übergabe an die späteren Eigentümer war einfach noch nicht...
Wobei das hier von mir Geschriebene nicht unbedingt stimmen muß... bei uns ists halt so, dass ohne Fertigstellungsmeldung kein Wohnsitz am betroffenen Objekt gemeldet werden kann!

ng

bautech

1
  •  atma
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#14)
das ist bei uns prinzipiell auch so, jedoch ziehen immer wieder leute ohne baufertigstellungsmeldung ummeldung vom wohnsitz in die häuser ein...
viele firmen haben ausserdem in den verträgen, dass man vor übergabe auch nicht einziehen darf.

1
  •  cowhill12
3.9.2014  (#15)
Haha, unglaublich. Ich schaus mir ja schon nicht mehr an, weil zu frustrierend und ich den Sachverstand der Beteiligten nicht einschätzen kann.
Aber der Auftritt vom Dr. Michael Langhofer (laut Gemeindevertreterliste der Neumarkter FPÖ ja Landwirt im Brotberuf) ist nicht gecastet, der ist total authentisch :/

1
  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.9.2014  (#16)
GN hat mit seiner offenen Ansprache seiner Vergangenheit vielen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen wollen, was ihm mMn auch gut gelungen ist. Beeindruckend fand ich vor allem, dass er vor laufenden Kamera gegen drei Fachfutzis und trotz des einen oder anderen Tritt des Anwalts unter die Gürtellinie, sich immer noch gut behaupten konnte - aller Achtung.


1
  •  andelal
  •   Silber-Award
1.10.2014  (#17)
Der Anwalt ist ja nicht auszuhalten.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Zuhause im Glück