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stell dich selbst dort hin oder ein motorrad oder sonst was dort hin, dann ist der platz belegt. |
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Ist das Privatgrundstück abgeschrankt oder ähnliches?
Es kommt also darauf an, ob die Fläche dem äußeren Anschein nach zur allgemeinen Benützung freisteht oder ob der Benutzerkreis beschränkt ist. Und zwar deutlich: durch Schranken, Ketten, etc. Die alleinige Tafel „Privatgrund“ - ohne sonstige natürliche oder künstliche Abtrennungen - ist wohl zu wenig. Wenn dem nicht so ist kann die Polizei sehr wohl strafen, da es sich um eine Fläche mit öffentlichem Verkehr handelt. |
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kann mir die lage nach deiner Beschreibung iwie nicht vorstellen.. die stehen seitlich von deiner garage? dann müsstest du ja ohnehin rauskommen? |
hehe freudscher Verschreiber?
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Ich nehme an er meint das die quer vor seiner Garagenausfahrt stehen |
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Atma: ein Motorrad habe ich nicht und ich finde es ehrlich Schildbürgerhaft, das ich mich vor meine eigne Garage stelle im Winter, damit diese keiner zuparken kann.
Burgenländer: Nein, ist nicht abgeschrankt, keine Kette, kein Hinweis. Einen Polizisten der zwei Häuser weiter wohnt, habe ich gefragt, ob sie etwas tun können, was er verneinte, weil Privatgrundstück. Schwedenbombe: Burgenländer hat recht, ich habs auch etwas ungenau geschrieben. Die stehen meistens quer vor meiner Garagenausfahrt. Ca. 4 Meter vom Tor entfernt, also viel zu klein um normal rauszukommen. |
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ja, das ist schildbürgerhaft und absolut sinnbefreit... aber du kannst dich sonst wohl nur ärgern, wenn du alle andren möglichkeiten schon abgeklärt hast... oder du gehst 5 min früher weg. |
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Es geht mir nicht um die 5 Minuten alleine, sondern die Gefahr ist groß, das ich bei meinen Ausparkmanövern einen PKW streife oder anfahre. Geht sich meist nur um CM aus.
Wenn Schnee und Eis dazukommt wird es richtig lustig. |
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so hart das klingt: bist du kaskoversichert?
vl stellt sich dann niemand mehr hin? ... is halt blöd, wenn du alles rechtliche schon hinterfragt hast und diejenigen, die dort parken kein einsehen haben und es ned verstehen wollen... mir fällt sonst leider auch nix ein... :( |
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Ein Schild mit "Garagenausfahrt freihalten"? Aber wenn's uneinsichtig sind, wird das auch nix bringen...
Und gegenüber der anderen Garagen stellt sich keiner hin? |
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@atma: ja, bin versichert...nur hilft das im Endeffekt auch nix, weil es nicht immer der selbe Bursche ist. Ramm-Manöver
@Arling: Sind Egoschweine, da hilft kein Schild. Gegenüber den anderen Garagen stehen keine Autos, weil zwei Reihen Garagen sich gegenüberstehen...ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Werd wohl noch leben müssen mit der Situation die nächsten 1-2 Jahre. |
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Ich nehme an die Autos sind von Besuchern aller anderer Bewohner und nicht von immer den selben Nachbarn?
Jedes Mal einen Zettel den Autos hinter die Scheibe klemmen mit Androhung Abschleppung das nächste Mal wegen Behinderung. Es ist nämlich nicht zumutbar 5 Minuten zu reversieren um rauszukommen. Oder/und ein schönes Sperrfeld auf den Boden malen (aber vorher erkundigen ob du das darfst) |
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http://www.oeamtc.at/portal/alltagsgeschichten-einfahrt-freihalten+2500+1369817 1 |
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@sir_rws: Ja, es gibt zwar einen "Wiederholungstäter" aber meistens sind es Freunde, Bekannte, Familienmitglieder von Nachbar die auf Besuch kommen.
Darum reagieren die Nachbar auch kaum wenn man sie darauf anspricht. Es ist absolut unzumutbar zu reversieren und ich werde mir was einfallen lassen müssen. @Electronic: Danke Dir für den Link! |
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haben die immer alle luft im reifen?
wenn da und dort mal ein wenig luft fehlt, dann könnte es sein, dass die nachbarn ihre freunde warnen. ist zwar nicht die netterste form, wenn es aber anders nicht geht. |
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hier kommen ja schon die abenteuerlichsten vorschläge ^^ |
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Was steht denn im Kaufvertrag zu den allgemeinen Flächen?
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Hmmm - Ich denke deine Nachbarn wissen sehr wohl dass du ein echtes Problem hast, es ist ihnen halt einfach egal. Schlage doch mal einem Nachbarn der von sich behauptet gut Autofahren zu können einen Tausch eurer Garagen vor, du wirst sehen dass jeder heilfroh ist dass du das Problem hast und nicht er.
Das nächste mal wenn du nicht rauskommst rufe die Polizei an und verlange die Veranlassung der Abschleppung. Wenn die dann wegen des Privatgrundstücks nicht reagieren wollen kannst du ja ebenso die ÖAMTC-Rechtsberatung bemühen. |
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Aber wie schon im Link zum ÖAMTC Artikel: klassische Besitzstörung mit Klagemöglichkeit.
Das scheint hier ja gerechtfertigt. Wenn du das ein-,zweimal machst spricht sich das herum. Weiß nicht, ob es auch schon hilft, wenn du einen Brief an alle Miteigentümer schickst in dem du das nur ankündigst. Auch noch eine Eskalationsstufe drunter: Schild mit Androhung Besitzstörungsklage oder gleich sowas: |
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@deejay: Die Autos greife ich nicht an, also keine Luft rauslassen etc.
Wenn der dann eine Seitenstraße weiter 5 Schulkinder niedermäht, weil ich Luft rausgelassen habe...nein, keine Alternative für mich. @woo: Im Kaufvertrag steht, das ich eine anteilige Nutzung der Fläche habe, also mir ein 1/15 gehört. Wenn ich da eine Bodenmarkierung machen lassen möchte, werde ich wohl die ganzen 14 Miteigentümer um Erlaubnis fragen müssen. @Hitcher: Die sind gerne eingeladen, mal auszuprobieren, wie ärgerlich es oft ist, aus meiner Garage rauszufahren. Schaut ja momentan nach viel Platz aus, aber wenn man rausfährt und dann am geparkten Wagen ansteht und mit dem Vorderreifen noch in der Garage steht, dann geht ihnen das Licht auf...zumindest einen Nachbar konnte ich schon bekehren. @woo: So einen Zettel hab ich dem letzten Parker genauso (mit anderem Text) an die Scheibe gehängt. Lag dann als er weggefahren ist sehr provokant mitten in meiner Garage. |
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Hmm, die Frage ist ja, was definiert die Ausfahrt als blockiert? Also den Abstand der eingehalten werden muss? Wenn du dich einfach vor die Nachbarsgaragen parkst...wie können diese dann reagieren? Wird dann abgeschleppt, rechtlich haltbar?
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Das ist richtig - allerdings werdens kein Argument dagegen finden wenn du sagst dass es mit keinen Kosten für sie verbunden wäre. Oder du machst die Markierung einfach und schaust ob sich wer darüber aufregt (warum sollte sich wer aufregen?). Natürlich könnten sich aber egomanische Ignoranten weiterhin ungeniert dort hinstellen. Bei solchen liebenswerten Zeitgenossen hilft eh nur das Abschleppenlassen (bzw. eine Besitzstörungs- kombiniert mit einer Unterlassungsklage). Wenn du der Meinung bist dass solche Individuen dabei sind würde ich echt die paar Hunderter in die Hand nehmen und das durchziehen. Ich glaube 3x (oder wars "mehr als 3x"?) reversieren müssen ist schon unzumutbar. |
Nachdem er sich nur vor ein Garagentor eines Nachbarn stellen könnte -> ja, würde abgeschleppt werden.