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In NÖ , so glaube ich, dass bis 5 m2 keine Anzeigepflicht besteht. |
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In NÖ bis 10m2 ohne Bewilligung und ohne Einhaltung des Abstandes
Keine Auflage zur Höhe oder Fundamente |
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Und im Übrigen: Ballon hat nach den Regelungen in Vorarlberg gefragt, Da helfen die Statements aus NÖ nur wenig.... |
Stimmt nicht: anzeigefrei nur bis max. 3m Gebäudehöhe
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Gartenhaus - Gegen ein anzeigepflichtiges Häuschen habt ihr aber nichts?
Fragt doch einfach bei der Bauabteilung nach oder evt auf deren Homepage. Bei uns in Känten gehts glaube ich bis 25 qm nur mit Bauanzeige. Andreas Teich |
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Info aus OÖ - Ich war in einer ähnlichen Lage, aber ich wollte ein 25m² Gartenhaus bauen.
Einschränkungen seitens Gemeinde / Land: 1. Ein Gartenhaus > 12m² muss die üblichen Abstände zum Nachbarn einhalten 2. Es darf kein Gebäude vor der Bauflucht des Haupthauses im Garten stehen (wollte ich aber) Meine Lösung: Ich hab eine 12m² Gartenhütte genau auf der Bauflucht und daran ein 40m² Carport (3-seitig zu) mit der Option da vorne ein Tor reinzumachen (irgendwann) Das Ganze war dann nur anzeigepflichtig, d.h. handgemalter Plan an die Gemeinde zur Info lG Gawan |
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Interessant, laut der Seite in dem Beispiel ist alles bis 15m2 nicht weiter tragisch. Kann aber sein das sich das geändert hat. http://www.freizeit-und-garten.com/baugenehmigung/oesterreich.html Da gibts auch eine Linkliste zu den Bundesländern was aber eigentlich eh nur eine Weiterleitung zu Helpgv ist, die würde ich sowieso immer als erstes studieren |