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Keine Baugenehmigung, etc erforderlich

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  •  Ballon
26.2.2015 - 12.2.2016
6 Antworten 6
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Mein Mann will ein Gartenhäuschen errichten. Er möchte dafür aber keine Baugenehmigung, keine Baueingabe einholen. Auch will er keine Abstandsnachsicht von den Nachbarn einholen müssen. Das Häuschen soll also nicht bewilligungspflichtig sein.
Was genau darf er in Vorarlberg bauen?
Fundament: Ja/nein.
Maximale Höhe des Häuschens?
Maximale m2 des Häuschens,
Darf er im Häuschen ein elektrisches Licht anbringen?
etc

  •  altehuette
26.2.2015  (#1)
In NÖ , so glaube ich, dass bis 5 m2 keine Anzeigepflicht besteht.

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  •  baumeister3400
  •   Silber-Award
26.2.2015  (#2)
In NÖ bis 10m2 ohne Bewilligung und ohne Einhaltung des Abstandes

Keine Auflage zur Höhe oder Fundamente

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.2.2015  (#3)

zitat..
baumeister3400 schrieb: Keine Auflage zur Höhe

Stimmt nicht: anzeigefrei nur bis max. 3m Gebäudehöhe

Und im Übrigen: Ballon hat nach den Regelungen in Vorarlberg gefragt, Da helfen die Statements aus NÖ nur wenig....

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  •  AnTeMa
27.2.2015  (#4)
Gartenhaus - Gegen ein anzeigepflichtiges Häuschen habt ihr aber nichts?
Fragt doch einfach bei der Bauabteilung nach oder evt auf deren Homepage.
Bei uns in Känten gehts glaube ich bis 25 qm nur mit Bauanzeige.

Andreas Teich

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
2.3.2015  (#5)
Info aus OÖ - Ich war in einer ähnlichen Lage, aber ich wollte ein 25m² Gartenhaus bauen.

Einschränkungen seitens Gemeinde / Land:
1. Ein Gartenhaus > 12m² muss die üblichen Abstände zum Nachbarn einhalten
2. Es darf kein Gebäude vor der Bauflucht des Haupthauses im Garten stehen (wollte ich aber)

Meine Lösung: Ich hab eine 12m² Gartenhütte genau auf der Bauflucht und daran ein 40m² Carport (3-seitig zu) mit der Option da vorne ein Tor reinzumachen (irgendwann)

Das Ganze war dann nur anzeigepflichtig, d.h. handgemalter Plan an die Gemeinde zur Info

lG
Gawan

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  •  Grazerbua
12.2.2016  (#6)
Interessant, laut der Seite in dem Beispiel ist alles bis 15m2 nicht weiter tragisch. Kann aber sein das sich das geändert hat.
http://www.freizeit-und-garten.com/baugenehmigung/oesterreich.html

Da gibts auch eine Linkliste zu den Bundesländern was aber eigentlich eh nur eine Weiterleitung zu Helpgv ist, die würde ich sowieso immer als erstes studieren

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