|
|
||
Hi!
Ja diese Sonderregelung gibt´s. Wir haben auch ein 18° Walmdach und haben diese Regelung genutzt. Da ich mir auch nicht sicher war hab ich vorher bei der Förderungsstelle angerufen und mir das bestätigen lassen. Ansonsten mussten wir nichts extra berücksichtigen bzw. angeben, lief alles automatisch. Im Einreichplan war bei uns jedoch keine PV eingezeichnet. MFG |
||
|
||
Ich habe mir vom Installateur eine Bestätigung geholt, dass wir unter 25° sind.
Am Einreichplan steht ca. 25° Mal sehen ob das durchgeht. Werden eventuell die WBF noch beantragen. |
||
|
||
Hallo
@Skorpion: Wenn im Einreichplan ca. 25Grad und in der Bestätigung des Installateurs??? unter 25Grad steht (sollte das nicht der Zimmerer machen), dann wird die Prüfstelle vom Land ein wenig nachforschen? Vielleicht hast du aber Glück. @asdf1000 Wenn du ein 20Grad Dach planst/durchführst, sollte die Sonderregelung kein Problem sein. Ich bin auch noch am Schwanken, ob ich statt 25Grad (oder mehr) das eine oder andere Grad weg lasse. Eine PV kostet ja nicht so wenig. Ein "Zehner" ist gleich weg. Aber mein guter Freund (altgedienter Dachdecker- und Spenglermeister) kommt immer mit seiner Weisheit. "Lieber ein (paar) Grad mehr, dafür ein (paar) Problem(e) weniger" und "Unter 30Grad ist kein g´scheites Dach" LG LG |
||
|
||
|
||
Die PV-Anlage errichtet aber nicht der Zimmerer.
Dier Installateur kann sehr wohl bestimmen ob das Dach bzw. die Neigung passt oder nicht. |
||
|
||
wir haben uns vom installateur bestätigen lassen, dass eine PV in unserem fall nicht wirtschaftlich ist, war für die WBF-stelle ausreichend und sie haben's akzeptiert. bei uns war die Ausrichtung des (sattel)daches maßgeblich.
lgc |
||
|
||
na gut das kann jeder bestätigen |
||
|
||
Wir haben in den EA EA [Energieausweis] reinschreibenlassen dass wegen der geringen Dachneigung und der ungünstigen Dachausrichtung (Neigung Ost/West) keine PV oder Solaranlage geplant ist. Das genügt für die WBF. |