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Grundsätzlich ist eine Stützmauer immer so hoch wie es notwendig ist um den dahinter liegenden Geländesprung zu stützen. Darüber braucht es dann noch eine Absturzsicherung. Hoch genug damit niemand unabsichtlich drüber fallen kann. Wie hoch die Absturzsicherung in deinem Bundesland sein muss steht sicher in der entsprechenden Bauordnung.
Oder hab ich die Frage falsch verstanden? |
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jrschabby fragt nicht, wie hoch der Zaun sein "MUSS", sondern wie hoch er sein "DARF".
Sollte in einem Bebauungsplan nicht eine konkrete Vorgabe oder Regel für Zäune und deren Ausgestaltung vorliegen, dann wirds da keine spezielle Grenze geben, soferne es sich um eine "normale" Höhe handelt (z.B. ca. 1,50 m.) |