|
|
||
Baureifeplan sagt mir nixDie Abtretung von Grund, der Dir gehört, kann mWn nur an die Gemeinde sein... Grundabtretung an das öffentliche Gut hinsichtlich Straßenbau zB!
Aber warum dem Nachbarn was gehören sollt is mir ein Rätsel. 2 Ansätze meinerseits: - bei der Gemeinde um Einsicht in den Flächenwidmungsplan ersuchen. Dort sieht man genau, wieviel Grund (wenn überhaupt) an die Gemeinde abgetreten werden soll... parallel dazu - Beim Vermessungsamt bzw einem Vermesser deiner Wahl vorstellig werden (habt ja eh einen befreundeten Geometer an der Hand...) und mal nach einer Vermessungsurkunde / einem Teilungsplan für Euer Grundstück fragen... sollt nicht die Welt kosten und verschafft Euch einen Überblick. - Vermesser beauftragen, dass GST in der Natur auszustecken. ng bautech |
||
|
||
Es hat sich alles erledigt. Wir werden einen Teil an die Gemeinde abgeben müssen. (Bei der Straße). Ansonsten ist alles in Ordnung. Unser Bekannter hat heute alles durchgecheckt. |
||
|
||
Als Geometer hätte das dein Bekannter aber auch schon vorher wissen müssen....da sieht man wieder mal wie ahnungslos manche dieser Herrn sind....und noch was: das Vermessen oder Ausstecken deines Grundstückes kann natürlich in manchen Situationen Vorteile bringen, gesetzlich zwingend ist es jedoch nur in wenigen Einzelfällen.
schön wär´s...dann gäb´s nicht soviele Streitereien, ob und in welchem Ausmaß Abtretungen gerechtfertigt sind |
||
|
||
|
||
@Karl10 - Hmmm, unsere FläWi hab ich digital am Server liegen. Warum deshalb Streitereien?
Mal von persönlichen Befindlichkeiten (Unzufriedenheit des Abtretenden bzw politische Interventionen) abgesehen... Der Hinweis mit der Absteckung des Grundstücks kam eigentlich nur von mir, da man so die Frage mit der Abtretung an den Nachbarn klären kann... ng bautech |
||
|
||
PS: Wir reden da jetzt nur vom FLÄCHENWIDMUNGSPLAN. Bei einem Bebauungsplan schauts anders aus. Und noch was: meine Beiträge sind grundsätzlich auf NÖ abgestimmt (falls nicht ausdrücklich anderes erwähnt) |
"Digital" bedeutet ja nicht "genauer"! Digital heißt ja nur, dass das Papier in eine elektronische Darstellung umgewandelt wurde. Fehler und vor allem Ungenauigkeiten werden dabei 1:1 übernommen. Das heißt: Der Flächenwidmungsplan hat einen Maßstab 1:5000. Bedeutet z.B., dass eine Strichstärke von 0,5 mm in der Natur 2,5 Meter entspricht. Wenn jetzt aufgrund der Widmungsgrenze im Flächenwidmungsplan zwischen Bauland und Verkehrsfläche die Straßenfluchtlinie festgelegt werden soll und diese wiederum maßgeblich ist für die kostenlose Grundabtretung, dann gibts da jede Menge "Interpretationsspielraum" (=Anlass zum Streiten). Die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes verbessert da gar nichts.
||
|
||
OK, ich dachte dass solche Differenzen mittels digitaler Katastermappe sowie digitaler Flächenwidmung weitestgehend ausgeschalten sind... die DKM is ja mittels Gauß-Krüger genau nachvollziehbar. Aber wenn die DKM hier nicht Anwendung findet sondern rein die FläWi schauts natürlich wieder anders aus... OK, bei uns is quasi die gesamte Stadt mittels Bebauungsplan geregelt... daher isses evtl genauer? Ich spreche eh auch von NÖ... ng bautech |
||
|
||
|
Der (genaue) Kataster ist zwar vielfach Plangrundlage für den Flächenwidmungsplan. Dennoch: in diesen macht man dann nach Verkleinerung auf 1:5000 ganz einfach Striche mit teilweise 1mm Stärke für die Widmungsgrenzen - und wird damit sehr ungenau... Genau so is es. Der Bebauungsplan ist erstens 1:1000 und zweitens sind im bebauungsplan die Straßenfluchtlinien klar zu definieren. Da gibts dann natürlich keine Diskussionen mehr. Aber: Nur für ca. 50% des Baulandes in NÖ sind Bebauungspläne erlassen, beim Rest gibts nur den Flächenwidmungsplan.