folgendes "Problem": Ich habe einen genehmigten(!) Einreichplan für ein EFH mit angebautem Nebengebäude (Doppelgarage und Nebenräume) mit knapp 100 m².
In dem Einreichplan ist für das Nebengebäude eine Decke mit Brandklasse REI 30 eingezeichnet. Ich würde hier einfach ein PU-Panel (Brucha) verwenden.
Mein Baumeister meint jetzt allerdings, dass das so nicht passen kann, und da eigentlich eine Decke mit Brandschutzklasse 60 hingehört.
Wer hat recht? Und vor allem: wenn ich einen genehmigten Einreichplan mit Brandschutzklasse 30 habe, kann mir dann noch irgendwer eine höhere Klasse vorschreiben??
.. Franz0309 schrieb: Ich habe einen genehmigten(!) Einreichplan für ein EFH mit angebautem Nebengebäude (Doppelgarage und Nebenräume) mit knapp 100 m².
Wenn die Behörde im bewilligten Projekt REI30 verlangt dann mußt das machen... und nicht das, was der BM sagt!
.. Franz0309 schrieb: wenn ich einen genehmigten Einreichplan mit Brandschutzklasse 30 habe, kann mir dann noch irgendwer eine höhere Klasse vorschreiben??
Wie weit ist die Garage vom Nachbargrundstück entfernt? Ist das ein Raum mit 100m² oder wie groß ist die Garage alleine?
Hier sind die Richtlinien, diese musst du einhalten. Auch falls bei der Einreichung ein Fehler unterlaufen ist, würde ich die Ausführung richtig machen. Sicher ist sicher...
Das Gebäude steht an der Grundstücksgrenze. Ein Raum mit ca 45 m² (Garage) und zwei mit jeweils ca. 12 m².
Laut dem Link wäre 30 also wohl zulässig. Aber selbst wenn nicht: "sicher ist sicher" ist schön, aber mir nicht tausende Euro wert. Wenn es im Einreichplan steht, hab ich Rechtssicherheit, oder? Was zählt in welcher Reihenfolge? Einreichplan, Bauordnung, Richtlinie?