Guten Tag,
wir beabsichtigen auf unseren Grundstück in leichter Hanglage zu bauen. Ebenfalls auf diesem Grundstück befindet sich ein alter Brunnen, der von seinem Standplatz her nicht gerade förderlich für unser geplantes Bauvorhaben ist.
Dies hat uns vor Jahren dazu veranlasst, zwei weiter Brunnen, die sich jeweils nahe an den Grenzen zu den Nachbarn, die ein eingetragenes Wasserrecht haben, zu bohren.
Nun zu meiner Frage:
Wäre es in Zuge unseres Bauvorhabens möglich, den alten Brunnen aufzulassen ohne sich rechtliche Probleme mit den Nachbarn einzuhandeln. Eines vorab:
Es bezieht derzeit keiner Wasser, das Wasser selbst eignet sich auch nicht zum Trinken und es befinden sich wie vorhin erwähnt noch zwei weiter Brunnen am Grundstück.
Vielleicht hat einer von Euch schon einmal eine ähnlich Situation gehabt?
ausgangslage: ein brunnen befindet sich auf ihrem grundstück. sie und der nachbar haben dazu das wasserrecht. früher war das ein trinkwasserbrunnen, ansonsten ist so ein brunnen nicht ins wasserbuch eingetragen, obgleich es sich um ein wasserrecht handelt, welches mit dem grundstück verbunden ist. es ist wie ein servitut. nicht eingetragene wasserrechte sind wie nicht eingetragene firmen im firmenbuch. es gibt sie, ohne verbrieft zu sein. das sind jene wasserrechte die den "gemeingebrauch" als begründung heranziehen. damit meint man, dass der bezug nicht gewerblich und zudem verhältnismäßig ist. daher kein wasserrechtsverfahren und ergo keinen eintrag ins wasserbuch.
wenn sie den brunnen auflassen wollen, holen sie sich die schriftliche zustimmung des nachbarn und wasserrechtsinhabers ein. ein guter nachbar wird das verstehen, zumal er den brunnen sowieso nicht mehr verwerten kann, ein a*sch*och wird ihnen probleme machen, dann können sie aber auch gleich eine grenzmauer mit stacheldraht und minenfeld verbauen.
nur so schaffen sie den rechtlich sauberen schnitt. erst dann abreißen.
wenn sie mir die grundstücksnummer und kg nummer schicken, schau ich im wasserbuch nach und sage ihnen, ob es einen eintrag gibt.
Es handelt sich um eingetragenes Wasserecht der Nachbarn.
Was mich interessiert, bezieht sich dieses Wasserrecht nur auf diesen einen, alten Brunnen, oder auch auf den zwei nachträglich neu gebohrten Brunnen.