unsere Garagenabfahrt war direkt an einen alten Gewerbebetrieb angebaut. Dieses Objekt wurd enun abgerissen und ein Wohnhaus errichtet. Dieses darf aber laut Bauordnung nicht so tief sein. Nun steht die Mauer unserer Garabenabfahrt ohne Putz und Dämmung da.
Wer muß nun diese Wand verputzen?
Darf die Dämmung über die Grundgrenze reichen? Ich sage nein, der Nachbar könnte sogar finanzielle Entschädigung verlangen.
Die Baufirma des nachbarn hat uns schon enen KV für Dämmen und Putzen gelegt.
Bitte um Rat
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