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Champions League öffentlich übertragen

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Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5. - 6.5.2015
9 Antworten 9
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Hallo an Alle,

Irgendwie hat die Organisation einer kleinen Feier im privaten Rahmen ausufernde Dimensionen angenommen. Über Facebook und div Medien hat sich die private Feier zu ner öffentlichen entwickelt - inkl Plakatierung usw usf!
Mein (unser) Problem: für ne öffentliche Übertragung braucht man Genehmigungen, so weit so klar! Aber wer erteilt die? AKM, Puls4, Sky, ZDF - alle angeschrieben... Keine Reaktion bzw Meldung mit Urheberrechtsverletzung und daraus resultierenden Strafhöhen.

UEFA ebenfalls angeschrieben, keine Reaktion!

Weiß wer von Euch wie man so was rechtlich wasserdicht macht?

ng

bautech

  •  MinMax
  •   Gold-Award
4.5.2015  (#1)

zitat..
bautech schrieb: Weiß wer von Euch wie man so was rechtlich wasserdicht macht?

nö, aber wo findet es statt ? ;)


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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.5.2015  (#2)
Wenns zustande kommt - Müllendorf - Burgenland

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  •  deejay
4.5.2015  (#3)
Das ist eine gute Frage!
Was du auf jeden fall noch brauchst, ist eine Veranstaltungsbewilligung.
Wenn du dann auch noch Getränke Ausschenken möchtest wird es erst richtig Interessant.

*Gastgewerbe-konzession
*Mitarbeiter anmelden
*Jugendschutz
*Sicherheitsdienst
*Ambulanzdienst (je nach Besucher)
*Lotsendienst-Brandwache
.....

leichter geht es wenn du ein Verein bist, aber auch nur geringfügig leichter, die Auflagen bleiben gleich.

Also das Urheberrecht ist wahrscheinlich dein kleinstes Problem.

1


  •  bobthebuilder
5.5.2015  (#4)
Solltet es über einen Verein laufen lassen. Dann sind die von Deejay angespr. Dinge weniger kompliziert. Natürlich dürfen dann etwaige Einnahmen keinem kommerziellen Zweck dienen sondern nur dem Verein. Habts sichern an Sportverein (da es ja um Fussball geht) der evtl. die Schirmherrschaft für so ein "public viewing" (sagt man übrigens nur in Ö dazu da es richtig übersetzt eigentlich die öffentliche Leichenaufbahrung ist emoji )übernimmt.

Dann sind die Feste klar im Vereinsgesetz geregelt. Bezgl. der Übertragung hab ich leider auch keine Hilfe...aber waren da nicht diverse Artikel in den Medien dazu bei der letzten WM?

lg

1
  •  Richard3007
5.5.2015  (#5)

zitat..
bobthebuilder schrieb: (sagt man übrigens nur in Ö dazu da es richtig übersetzt eigentlich die öffentliche Leichenaufbahrung ist )


Bei der österreichischen BuLi stimmts ja auch....

1
  •  bobthebuilder
5.5.2015  (#6)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bei der österreichischen BuLi stimmts ja auch....


emoji emoji


1
  •  woo
5.5.2015  (#7)
Ohne Lizenz von UEFA geht gar nichts.
Bei der EURO 2012 hat es aber Ausnahmen gegeben: zB. mussten unter anderem die Bildschirmdiagonale < 3 m sein und für weniger als 150 Besucher ausgelegt.
Daher ist die UEFA schon der richtige Ansprechpartner. Wenn die sich nicht melden und du die Sache rechtlich richtig angehen willst, hast du Pech gehabt.

Wenn´s wirklich so groß wird und öffentlich eingeladen wurde, dann wirst du auch um eine Veranstaltungsbewilligung der Gemeinde nicht herumkommen.

Ausschank ist da noch nicht mitgedacht.

100% wasserdicht wird schwer.


1
  •  bautech
  •   Gold-Award
6.5.2015  (#8)

zitat..
woo schrieb: Ohne Lizenz von UEFA geht gar nichts.
Bei der EURO 2012 hat es aber Ausnahmen gegeben: zB. mussten unter anderem die Bildschirmdiagonale < 3 m sein und für weniger als 150 Besucher ausgelegt.
Daher ist die UEFA schon der richtige Ansprechpartner. Wenn die sich nicht melden und du die Sache rechtlich richtig angehen willst, hast du Pech gehabt.


Genau das hab ich nämlich schon mal gehört... aber leider lässt uns die UEFA hier sitzen bzw sind wir evtl ein wenig spät dran mit der Anfrage. Die "erleichternden" Bedingungen (Diagonale bzw Personenanzahl) würden wir eh einhalten. Aber nun die Preisfrage: gibts die Ausnahme heuer auch noch bzw reichts wenn wir die UEFA darüber in Kenntnis setzen?

zitat..
woo schrieb: Wenn´s wirklich so groß wird und öffentlich eingeladen wurde, dann wirst du auch um eine Veranstaltungsbewilligung der Gemeinde nicht herumkommen.


Hamma bereits...

zitat..
woo schrieb: Ausschank ist da noch nicht mitgedacht.


Läuft über nen eingetragenen Verein, einmalige Veranstaltung / Jahr is imho nur meldepflichtig, dafür steuerbegünstigt - oder irre ich?

zitat..
woo schrieb: Ausschank ist da noch nicht mitgedacht.


Mach ma nicht... Selbstversorger heißt das Zauberwort! Wir wollten eigentlich (für nen ausgesuchten Personenkreis, daher anfangs Privatveranstaltung ohne Genehmigungen oder dgl) nur die Räumlichkeiten + Übertragung stellen. Dass das ganze so ausufert (facebook bzw whatsapp sei Dank >:( ) haben wir irgendwie nicht zu Ende gedacht.

Ich hoff mal die von deejay angesprochenen Punkte sind durch den bestehenden Verein hinfällig...

ng

bautech


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  •  gloitom
  •   Gold-Award
6.5.2015  (#9)

zitat..
bautech schrieb: Läuft über nen eingetragenen Verein, einmalige Veranstaltung / Jahr is imho nur meldepflichtig, dafür steuerbegünstigt - oder irre ich?


Seite 12
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Vereine_u_Steuern_2014_2.pdf?4pgis3
von
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/broschueren-ratgeber.html


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