Vorweg einen schönen Sonntag!
Vielleicht könnt ihr mir wieder einmal behilflich sein, sofern ich im richtigen Forum bin.
Unser rechter und linker Nachbar hat offen gebaut und wir werden geschlossen ans rechte Nachbargrundstück bauen. Rechtlich ok. Ist auch mit Nachbar, Gemeinde und Bürgermeister geklärt.
Hat den Grund, dass wir uns Kosten vom Streifenfundament ersparen, da das Grundstück vorne eben ist (wo wir geschlossen bauen) und wir ansonsten über 30m nach hinten rutschen müssten (wenn wir offen bauen würden).
Wir wollen natürlich nicht so weit hinten bauen.
Jetzt meinte unsere Beraterin von der Hausfirma, dass wir eine Sichtmauer zum Nachbarn errichten müssen. Angeblich wäre das bei der geschlossenen Bebauung so vorgeschrieben.
Könnt ihr mir dazu etwas sagen? Hat jemand von euch auch so gebaut, oder vor so zu bauen? Wäre euch wieder sehr dankbar, falls ihr mir diesbezüglich helfen könntet. Ich möchte nur wissen, ob die Mauer wirklich vorgeschrieben ist, oder wir einfach nur wieder zur Kasse gebeten werden.
LG Kerstin
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