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Ich denke, das könnte das Gericht (=Grundbuchsamt)auf dein Ersuchen bzw. deinen Antrag hin machen und du brauchst dazu keinen Notar. Wird ja kein Vertrag über irgendwas gemacht. Es wird lediglich im Grundbuch für den selben Eigentümer eine neue EZ eröffnet und ein bestehendes Grundstück von einer EZ auf die andere umgeschrieben.
Sicher weiß ich das allerdings nicht und es dürfte auch im Forum hier kein Spezialist für diese Frage sein. DAHER: Ganz einfach bei der Grundbuchsstelle am Bezirksgericht anrufen und du hast in 3 Minuten die einzig richtige und kompetente Auskunft -noch besser: hingehen und fragen. Alles andere hier werden mehr oder weniger Spekulationen sein...die dir letztlich auch nicht weiterhelfen 1 |
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du burauchst nen geometer, und nen notar.
du musst das zweite grundstück abtrennen und ne eiene EZ wird dafür eröffnet.somit steht dem verkauf nix mehr im wege. oder du belastest das gesamte grundstück und wennst es dann verkaufst wird das pfandrecht eingeschränkt. aber um nen notar wirst ned rumkommen |
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Da hast nicht genau gelesen: es sind bereits zwei getrennte Grundstücke. Also brauchts keinesfalls einen Geometer und keine Abtrennung, weil schon getrennt. Was soll der Geometer Machen? Die beiden Grundstücke und ihre Grenzen beliben als solches unverändert. Christl schrieb: derzeit ZWEI Grundstücke in EINER Einlagezahl. ||
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ok.. zu schnell drübergelesen....
mein fehler. den geometer kannst dir dann sparen |
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Danke für eure Kommentare!
Ich hab Karls Rat befolgt, angerufen und eine sehr nette Auskunft bekommen: Ich soll einen Schrieb aufsetzen (Vorlage Arbeiterkammer-Website), damit hinkommen, und sie machen das. Braucht man keinen Notar dafür. Kostet 59€. Hab parallel dazu bei verschiedenen Notaren in der Umgebung angefragt. Antwort: Kosten differieren zwischen 120€ bis 670€! Danke nochmals!! vlg Christl |
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Freut mich, dass es so ging, wie ich mir das vorgestellt habe.
Hat auch gezeigt, dass Ämter und Beamte oft zu Unrecht so negativ dargestellt werden (schwarze Schafe gibts natürlich immer und überall) |