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Hallo P67,
es wurden bereits einige Förderungskredite fällig gestellt, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Auch ich habe deshalb, meine ETW verkauft um für mein Haus wieder Förderungswürdig zu sein. Das Land prüft hier anscheinend mittlerweile Regelmäßig in welchen Abständen kann ich dir nicht sagen. In jedem Fall immer, wenn sich etwas Ändert, was auch im Grundbuch steht. Bei mir z.B. Übernahme WBF von der Genossenschaft an mich. Ich hatte mich da schon voreilig bei meiner jetzigen Frau angemeldet und bei der Wohnung abgemeldet. Da bereits durch einen Vorvertrag die Käuferin drinnen wohnte. Ich musste mich wieder bei meiner Wohnung anmelden, damit der GB Eintrag fertig gestellt werden kann. Wenn ich das nicht getan hätte, hätten Sie mir das Landesdarlehen fällig gestellt. Najo war ich halt bei einer anderen Frau gemeldet. |
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Mir gehts im Prinzip nur darum, mein KFZ nicht ummelden zu müssen. Nicht weil ich die Ummeldegebühr nicht zahlen möchte, sondern weil ich mein KFZ-Kennzeichen behalten möchte. |
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Ein Wunschkennzeichen kostet € 360,- für 5 Jahre oder so. Wenn es dir das Risiko Wert ist, einen Kredit mit mehreren Zigtausend Euro von einem Tag auf den anderen fällig gestellt zu bekommen.
Bitteschön.... Alleine mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wenn du dieses Geld dann anders finanzieren müsstest könntest dir 15 - 20 Jahre das Wunschkennzeichen leisten. |
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220,-- |
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1) Ein Standardkennzeichen (Zahlen + Buchstaben) kann man nicht in ein Wunschkennzeichen umwandeln
Standard = zahlen + Buchstaben Wunsch = Buchstaben + Zahlen 2) Bezirkswechsel hat auch zur Folge dass sich die Bezirksbuchstaben ändern Geht leider alles nicht. Die paar Hundert Euro für ein Wunschkennzeichen wären mir schon egal |