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Privater Turmkran - Soweit ich weiß kann auf privatem Grund benutzt werden was man da gerade stehen hat-
Egal ob LKW, Panzer, Bagger oder auch Turmdrehkran. Nur könnte es sein, daß der Ausleger über fremde Grundstücke drüberfährt- dann könnten die Vorschriften anders sein. Das Problem könnte auch versicherungsrechtlicher Natur sein- wenn dir das Teil wegen Überlastung, Falschmontage oder ungenügender Sturmsicherung umfällt und du keinen Schein dafür hast. Andreas Teich |
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Hallo AnTeMa, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Einen Kranschein brauchen nur Arbeitnehmer. Also brauchst du auf deiner eigenen Baustelle für deinen eigenen Kran keinen.
Regelungen zum Kranschein finden sich nämlich nur in Fachkenntnis-Verordnung, welche nur für Arbeitnehmer anwendung findet. Dies gilt ebenso für die Arbeitsmittelverordnung (Überprüfung des Krans) und das Arbeitnehmerschutzgesetz. Mfg Markus |
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Das stimmt so nicht. Der Transport von der Straße zu Grundstück fraglich.Der Wirkungskreis eines Krans, geht meist in die anderen Grundstücke mit hinein. Sonst könnte jedermann, ein solches Gerät bedienen, Im Falle eines Schadens, muss der Bauherr voll mit seinem Vermögen haften. Die Versicherungen werden hier die Haftung ablehnen |
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Die Versicherungen können auch nur das verlangen, was vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Das ist ein Kranschein aber nicht. Außer es stimmt in einem Gesetz, welches ich nicht kenne.
Einen Turmdrehkran wird man vermutlich liefern lassen müssen und einen Mobilkran kann mit dem erforderlichen Führerschein selbst lenken. |