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Was verstehst du unter Freiland?
Wenn es Bauland ist, kannst dun dort wahrscheinlich etwas errichten. Die Ortstafel ist nur für die Autofahrer und begrenzt nicht das Bauland. Mfg Markus |
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tom weiß schon was Freiland ist (seine Frage ist daher klar und eindeutig), du weißt es offensichtlich nicht! |
"Freiland" ist eine Widmungsart gem. Raumordnungsgesetz; und zwar handelt es sich dabei um alle Flächen, welche nicht Bauland und nicht Verkehrsflächen sind.
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um auf die frage zurückzukommen.
wenn ein carport ein nebengebäude ist darf dieses naturgemäß nicht ohne hauptgebäude errichtet werden... ein freund von mir hat extra deswegen hausbauen angefangen ... ![]() |
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ein Carport ist kein NebenGEBÄUDE, denn dann würde man "Garage" dazu sagen. ||
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wir hatten das für unseren fall vor einiger zeit mit dem leiter der welser baubehörde diskutiert. damals war gerade eine neue richtlinie zur gebäudedefinition in ausarbeitung, nach der ein carport ein gebäude ist weil begehbar... darf man in nö wirklich auf einen baugrund ein carport stellen ohne ein haus zu bauen? |
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Zur Frage, ob ein Carport ein "Gebäude" ist: Das OÖ Bautechikgesetz definiert Gebäude wie folgt: "12. Gebäude: überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können;" Das heißt: das Bauwerk muss "allseits oder überwiegend umschlossen" sein. Carports haben nach allgemeinem Verständnis ein Dach und 1 bis max. 2 Wände; sind also NICHT "überwiegend umschlossen". Ein solches Carport ist daher (auch in OÖ) KEIN Gebäude (und somit auch kein "Nebengebäude"). Auf die "Begehbarkeit" kommst dann nicht mehr an. Ist das "Carport" allerdings überwiegend umschlossen, dann ist es jedenfalls ein Gebäude - aufgrund der spezifischen Funktion ein Nebengebäude "Garage" |
Ja, sicher. In NÖ kommts nur auf die Funktion des Nebengebäudes an, unabhängig davon, ob ein Hauptgebäude besteht oder nicht.
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danke für die weiteren ausführungen...
einem freund von mir im ganz östlichen nö wurde das alleinige aufstellen einer garage auf seinem vererbten baugrund verweigert. begründung: ohne haupt- kein nebengebäude... |
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Darf ich jetzt ein Carport errichten oder nicht? |
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Hier fragst am besten am Bauamt deiner Gemeinde. Offensichtlich keine STMK Kenner unterwegs. |
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In der NÖ Raumordnung gibt es nur die Definitionen Bauland, Grünland und Verkehrsfläche. Das ist bei euch wohl anders. |
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Grünland ist Freiland!!!
Ich melde mich lieber wieder ab bei diesen Forum. Weil was gescheits erfährt man sowieso nicht. |
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@tom12....halt mal den Ball flach. Du kannst dich jederzeit wieder abmelden. Keiner hat dich gezwungen dich hier anzumelden. Mit solchen "Drohungen" wirst nicht weit kommen.
Ich weiß schon, dass es viel gemütlicher ist einfach eine Frage in einem Forum zu stellen und dann Antworten geliefert zu bekommen. Ich für meinen Teil erwarte mir allerdings dennoch, dass man davor zumindest einmal versucht hat selbst eine Antwort auf seine Fragen zu finden. Deswegen hier mal was ich innerhalb von 10 Minuten aus dem Netz gefischt habe...und was du sicherlich auch geschafft hättest: Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 §33 Freiland (1) Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen festgelegten Grundflächen gehören zum Freiland. Sofern im Freiland keine baulichen Nutzungen außerhalb der Land- und/oder Forstwirtschaft nach Maßgabe der Abs. 3, 5 und 6 zulässig sind, dienen die Flächen des Freilandes der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung oder stellen Ödland dar. (5) Außerhalb der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung dürfen im Freiland 7. kleinere ebenerdige, unbewohnbare Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Gartenhäuschen, Gerätehütten, Garagen für höchstens zwei Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3500 kg, Holzlagen, Bienenhütten und dergleichen) und Flugdächer insgesamt bis zu einer Gesamtfläche von 40 m2 sowie andere kleinere bauliche Anlagen ohne Gebäudeeigenschaft im Sinn des § 21 Abs. 1 Z 2 des Steiermärkischen Baugesetzes, und jeweils nur im unmittelbaren Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf demselben Grundstück, sowie Einfriedungen errichtet werden, wenn hierdurch das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Steiermärkisches Baugesetz § 21 Baubewilligungsfreie Vorhaben (1) Zu den baubewilligungsfreien Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von: 2. kleineren baulichen Anlagen, wie insbesondere b) Abstellflächen für höchstens 5 Kraftfahrräder oder höchstens 2 Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3500 kg einschließlich der erforderlichen Zu- und Abfahrten, Fahrradabstellanlagen sowie Schutzdächer (Flugdächer) mit einer überdeckten Fläche von insgesamt höchstens 40 m2, auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden, samt allfälligen seitlichen Umschließungen, die keine Gebäudeeigenschaft (§4 Z. 29) bewirken; §4 Begriffsbestimmungen 29. Gebäude: überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke; Somit interpretiere ich als Laie, dass du dein Carport dort aufstellen darfst. Dies ist entbindet dich allerdings nicht das Ganze trotzdem mit deiner Baubehörde abzuklären. Eine Meinung in einem Forum wirst du im Fall der Fälle schlecht als Referenz angeben bzw. dich darauf berufen können. Karl10 kann das sicherlich besser abschätzen. Zumindest was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist er in rechtlichen Dingen besser bewandert als so manch andere hier im Forum. Einschließlich mir, weswegen eine kurze Info ob ich das richtig gedeutet habe nett wäre. ![]() so long... |
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Wie hier ja schon bekannt sein dürfte, äußere ich mich dann, wenn ich weitgehend sicher bin, dass es (objektiv) auch richtig ist. Das kann ich allerdings nur für NÖ (hab keine praktische Erfahrung mit dem Baurecht in der Steiermark). Da haben sie absolut falsch und ungesetzlich entschieden - soll vorkommen (es sei denn, es gibt einen Bebauungsplan, der das ausdrücklich verlangt!) |
Ja, da liegst du meiner Meinung nach ganz richtig. Jedenfalls sehr gut recherchiert und die wesentlichen Gesetzesbetsimmung korrekt aufgelistet. Scheint so, dass das in der Steiermark auch im Freiland geht (in NÖ absolut nicht).