Die Finanzmarktaufsicht verpflichtet alle Bausparkassen zur Reduzierung des bestehenden Zinsänderungsrisikos und fordert für neue Bausparfinanzierungen die Umsetzung folgender Maßnahme:
- die Zinssatzobergrenze und auch die Zinssatzuntergrenze sind zukünftig auf die ersten 20 Jahre der Darlehenslaufzeit (ab Zuteilung) zu beschränken!