|
|
||
Einfach gesagt nein.
Er jannte due Bedingungen jetzt soll er Sie auch wie angefragt ausführen. Gibt es schon einen Aufstellungstermin? |
||
|
||
Tja, genau das habe ich ihm auch gesagt, und jetzt will er nicht mit den Arbeiten beginnen wenn wir nicht unterschrieben haben.
Eigentlich hätte er schon letzte Woche anfangen sollen. Wir haben als Bauherren auch das Gefühl, dass er "genervt" von unserer baustelle ist. |
||
|
||
Hast du für den Auftrag bereits unterschrieben?
Hast du da ein Schriftstück in der Hand in dem die Toleranzen bekannt sind? Wenn ja dann dreh den Spies um und fordere Ihn schriftlich auf, das er mit den Arbeiten zu beginnen hat. Oder er für etwaige Verzögerungen eine Pönale zu bezahlen hat. Setze Ihm dazu eine angemessene Frist 2 Wochen oder so. Das geht aber nur, wenn du etwas schriftlich hast in dem die Bedingungen festgehalten wurden. Drohe Ihm auch mit der Entziehung des Auftrages und der verrechnung der Mehrkosten durch seine Weigerung. Wenn du nix schriftliches hast entziehe Ihm den Auftrag. Fertigteilhersteller haben oft verdammt geringe Toleranzen, welche auf Anhieb meistens nucht zu schaffen sind. Daher schleifen viele nachträglich, aber wenn er nichtmal mehr die Mannstunden für diese Arbeit in seiner Kalkulation hat... Na dann gute Nacht. Oder er will dich einfach nur abzocken, indem er dir das abschleifen verrechnet. |
||
|
||
|
||
Ehrlich gesagt haben wir noch garnichts unterschrieben. Er hat aber schon mit Planung und Statik begonnen, was auch schon verrechnet wurde und bezahlt unsererseits.
Das Problem bei der Sache ist, dass wir nicht wirklich was schriftlich haben. Allerdings waren auf den Plänen welche wir ihm vorgelegt haben, damit er ein Angebot legt, in roter SChrift oben dass diese Toleranzen eingehalten werden müssen, sonst kann nicht gebaut werden. Das war dann Grundlage für diesen Vertrag. Auch wenn nicht schriftlich festgehalten, er hat es uns mündlich zugesagt. Und ohne das, hätte er den "Zuschlag" nicht bekommen. Unser Problem ist das die Situation für ihn jetzt auszusitzen ist. Wir sollten endlich im Terminplan weiterkommen, haben aber nicht wirklcih ein Druckmittel :( |
||
|
||
diskutire mit Ihm nicht herum sondern such dir einen anderen Baumeister der die bereits bezahlten Unterlagen weiterverwendet.
Wenn da kein Vertrauensverhältniss mehr da ist wird das nix mehr. Abgesehen davon, ein guter Baumeister/Statiker setzt gewisse Vorkehrungen bei "ungutem" Baugrund. Deshalb nimmt man ja einen Baumeister sonst könnte man ja die Fundamentplatte selber machen. Du kannst natürlich auch einen reinen Statiker beauftragen der dir die Statik für diesen Untergrund macht, Kaufst dir eine Fertigschalung ala www.fundamentschalung.at, holst dir ein paar Freunde die am Bau arbeiten und machst dann alles selber. Rechte Winkel herzustellen ist ja nicht schwirig (Pythagoras) und dank Lasernivelierer bekommt man das auf die gasmte Fläche auch gerade. So habe ich das bei mir gemacht und hatte vorher noch nie eine Fundamentplatte hergestellt. Wichtig ist nur das die Schalung hält, rechte Winkel und längen, der richtige Beton und eine statische Berechnung vom Statiker. Oft gibs sogar einen Nachbarn der auch selber gebaut hat und hilft mit gutem Rat. Das Geld welches man sich durch den BM erspart kann man ja mehr Eisen einbauen und die Platte dicker machen als benötigt. So jetzt könnt Ihr mich ausbuhn aber ich bin nun mal ein Selfman und ich habe festgestellt das die DIY Arbeiten oft besser und präziser sind als wenn man Firmen beauftragt. |
||
|
||
Bodenplatte Garantie - Wieweit jetzt die rechtlichen Bedingungen für einen verbindlichen Auftrag bestehen klärst du am besten mit einem Rechtsanwalt- das wird ja einfach feststellbar sein.
Es gibt auch 'schlüssiges Verhalten' , woraus ein Vertragsverhältnis abgeleitet werden könnte. Gibt es keinerlei mündliche nachweisbaren Absprachen oder entsprechende emails? Die Frage wäre auch anhand der vorliegenden Rechnung und den geleisteten Vorarbeiten zu klären- auch inwieweit diese überhaupt verwendbar sind, wenn Garantie (wohl eher Gewährleistung???) ausgeschlossen werden soll. Wenn nicht verwendbar würde ich das Geld zurückfordern oder auf Erfüllung des Auftrages drängen. Wenn die techn Anforderungen nicht eingehalten werden können kann ein Auftrag nicht angenommen werden- selbst wenn er von der Garantie befreit wird. Im Zweifelsfall würde ich ein geologisches Gutachten erstellen lassen und die Arbeiten ggf mit Unterstützung eines Fachmannes selber ausführen. Bodenplatten herzustellen ist ja nun nicht soooo schwierig und Bewehrungspläne erstellt dir jedes Statikbüro. Andreas Teich |
||
|
||
Hallo zusammen!
Danke für eure Antworten! Ich würde am liebsten dem BM absagen und ihn sogar noch belangen, aber nach nun 5 Anfragen an andere Baumeister, müssen wir einsehen, dass derzeit die Auftragsbücher so voll sind, dann keiner der angefragten in den nächsten 3 Wochen Zeit hat. Nun müssen wir uns irgendwie arrangieren.... |
||
|
||
Bodenplattengarantie - Ich verstehe aber auch nicht ganz was der Grund unter der Bodenplatte mit der Ebeneheit und den Anforderungen des fertighausherstelelrs zu tun hat.
Geht dein Baumeister davon aus, daß sich sein Konstrukt absenkt, nachdem er es betoniert hat??? Ebenheit und Maßgenauigkeit sind doch eigentlich unabhängig vom Untergrund. da muß doch nur entsprechend ausgeschachtet und verdichtet werden, dann noch die Schalung ausgerichtet werden und dann muß es doch passen. Bei welchem teil der Arbeit sieht er denn das Problem ? Eine Generalabsolution für alle Fehler kann er doch kaum verlangen- -solche Klauseln sind ohnehin oft genug rechtlich anfechtbar, da der Kunde als Laie nicht wissen kann, was genau damit gemeint war und welche Konsequenzen daraus erwachsen können. Andreas Teich |
||
|
||
Hallo Andreas - was genau der BM für Probleme sieht hat er so formuliert, dass das Planum auf dem die Platte aufliegt absinken wird und die Piloten sich dann wie ein Stempel durch die Platte drücken.
Mus alles nicht sein - heißt es immer, aber wenn er schon ein Freibrief will, muss er schon etwas ahnen. Ich habe auch noch mit anderen BM geredet und mir von Gutachtern die Situation einschätzen lassen. Die sehen das alle nicht so streng und meinen dass man eben mit Ausgleichmasse und dergleichen arbeiten kann. Die Ebenheiten seitens hersteller seien zwar hoch, aber nichts was man nicht herbekommen kann. Was unser BM auf Teufel kommt raus einfach nicht machen will, ist noch mehr Geld für die Baustelle ausgeben. Er meint damit, dass er aufgrund einiger Planungänderungen schon mehr GEld an den Statiker ausgegeben hat, als er ursprünglich kalkuliert hat. Das ist aber nicht mein Problem sondern seins. Die Fehler sind bei ihm passiert. Nun will er die Baustelle einfach schnell rumkriegen und vergessen (so scheint es). Nachdem beim letzten Gespräch die Wogen hoch gegangen sind will er ohne Unterschrift sowieso nichts mehr machen. Für normal würde ich mit solchen Grantlern garnicht zusammen arbeiten. Das Vertrauen ist gänzlich verloren, alles soll nur noch schnell schnell gemacht werden. Keine Beratung mehr, nur noch jaja und machen wir schon. GEht schon..... Hätte einer der anderen BM gesagt er kann in 1 Woche, dann wäre er jetzt raus. Aber da wir beim Hersteller bereits mehrfach den Liefertermin verschieben mussten drängt die Zeit ungemein..... Wir sind hilflos und ihm mehr oder weniger ausgeliefert..... :( |
||
|
||
Bodenplatte - Ich dachte er hätte euch schon die Vorarbeiten durch Statiker berechnet und ihr habt dessen Rechnung bezahlt-
dann kann er doch nicht mehr Aufwendungen haben. Es geht dann also gar nicht um einzuhaltende Toleranzen, sondern ob die Bodenplatte in der geplanten Form überhaupt technisch durchführbar ist? Das ist doch seine Aufgabe, in Absprache mit dem Statiker eine Möglichkeit dafür zu finden. Wenn es keine gibt kann er oder ein anderer die Bodenplatte ohnehin nicht herstellen. Wahrscheinlich geht es doch eher darum, daß er Mehraufwendungen hat? Das würde dann aber doch nur zu Mehrkosten führen, aber kann nicht bedeuten, ein Werk herzustellen welches möglicherweise nicht geeignet ist für den vorgesehenen Zweck. Wieweit schon ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist läßt sich wohl nur durch einen Rechtsanwalt feststellen und ob so eine Klausel des Baumeisteres für euch ohne Probleme zu unterschreiben ist. Ansonsten hättest du ja hier den Ort deiner Baustelle eingeben und nach Baumeistern suchen können- vielleicht hat hier jemand eine Idee, wer so etwas machen kann. Andreas Teich |
||
|
||
Hi Thomaswald!
Tu Dir einen Gefallen, verschieb den Liefertermin des FTH FTH [Fertigteilhaus] und such Dir einen neuen Baumeister. Aus eigener Erfahrung (1x Baumeister gewechselt, 2x Installateur gewechselt, entsprechender Zeitverzug) sag ich Dir das wird nix mehr. Selbst wenn dein jetziger BM fertigstellt siehst Du den nie wieder und kannst ev. Gewährleistungsansprüche vor Gericht einklagen. Und selbst wenn nur Kleinigkeiten nicht passen wirst Du nie zufrieden sein weil Du im Hinterkopf immer denkst, dass ein anderer BM es eventuell besser gemacht hätte. |
||
|
||
@Andreas: Korrekt, das was er uns berechnet hat war eine Pauschale welche wir bezahlt haben. Nur ist durch ein Fehler seinerseits ein Mehraufwand entstanden, welchen ihm der Statiker verrechnet hat. Das ging auf seine Kappe und er ist genervt davon.
Das was er erstellen soll ist sehr wohl möglich, nur eben mit Gefahr, dass er Nacharbeiten muss. So zumindest sagen es mir die Baumeister die ich gefragt habe. Vertraglich haben wir das Angebot angenommen und schon die erste Rechnung beglichen. |