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2 Grundstücke und Grundsteuer

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  •  gmoe
7.7.2015
8 Antworten 8
8
Hallo Leute,

Vielleicht hat jemand ne Antwort für mich:

Habe 2 nebeneinander liegende Baugrundstücke in OÖ gekauft, von denen ich nur eines bebauen, das andere als Gartenfläche nutzen werde.
Was macht zwecks Höhe der Abgaben (Grundsteuer,...) am meisten Sinn? Zusammenlegen? Umwidmen? sonstwas?

Danke!
gmoe

  •  alpenzell
7.7.2015  (#1)
hallo gmoe,
für die Grundsteuer sollte das keinen Unterschied machen.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/229/Seite.2290000.html

Sind denn die Aufschließungskosten (BKI II) schon bezahlt? Da könnte ich mir vorstellen, dass es einen Unterschied macht. Wenn du es zusammenlegst und baust zahlst du für die ganze Fläche. Wenn du nur ein Grundstück bebaust nur für das bebaute.
Wenn du sie getrennt lässt bleibst du in der Zukunft auch flexibler (eventueller Wiederverkauf).
Im Moment fällt mir für das zusammenlegen kein Vorteil ein (evtl. Bauvorschriften, Lage des zu bauenden Hauses)

Frag doch einfach mal bei deinem Bauamt über die Folgen einer Zusammenlegung nach.
Achtung: Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, habe nur mal meine Gedanken niedergeschrieben.

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  •  BAU2014
  •   Bronze-Award
7.7.2015  (#2)
die aufschließung musst doch es erst bei einem bauvorhaben zahlen. baust du nur auf einem grundstück bleibt das andere wie es ist.

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  •  ellinga
7.7.2015  (#3)
wurde dir auch von einem Zusammenschluss abraten. Kostet nur Geld und falls du es in Zukunft wieder trennen möchtest ist das höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich (so Aussage von unserer Gemeinde)
mfg

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  •  Richard3007
7.7.2015  (#4)
Zusammenschluss würde ich nur machen, wenn du sonst Probleme mit der Bebauung hättest.
Rückwidmung wäre ja kompletter Irrsinn, du kaufst zum Baugrundpreis und machst den dann wieder zum Grünland? Und verschenkst 90% deines Invests?
Also wenn du nicht weißt wohin mitm Geld dann zu mir emoji.


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  •  thohem
7.7.2015  (#5)
Aloha,

hatten dasselbe Thema grade (in NÖ). der Zusammenschluss kostet weitaus mehr Aufschließung, wie schon erwähnt, aber du kannst halt nachher leichter was bauen.
Wenn du es getrennt lässt (wie wir), dann aufpassen beim Einreichplan: in NÖ darf dann das Gelände nicht aufgeschüttet werden (laut SV), da man "die Lichtverhältnisse des anderen (nicht aufgeschlossenen) Grundstücks ändert". Was auch immer damit gemeint ist ;)

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  •  gmoe
7.7.2015  (#6)
Danke für die Antworten!
Ich werds vermutlich eh so lassen wie es ist. Baulich ist es wohl kein Problem, das eigentliche "Baugrundstück" reicht für unsere Pläne.
Fakt ist halt, ich wollte mehr Garten und konnte das zweite Grundstück nur als Bauland kaufen. Aufschliessungskosten sind bereits bezahlt, bzw muss ich teils noch zahlen, komm ich aber nicht drum rum.
Werd das Grundstück aber zu 99% niemals wieder verkaufen und nur als Gartenfläche nutzen. Somit würde ich für die Widmung als Bauland (= höherer Wert => höhere Grundsteuer) gegenüber Grünland, soweit ichs verstanden hab mehr Steuern (und Gebühren?)zahlen obwohl ich die Vorteile der Baulandwidmung niemals nützen werde - mich dadurch der Wertverlust eigentlich nur theoretisch tangiert.

Soweit mein Gedankengang.


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Hallo gmoe,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: 2 Grundstücke und Grundsteuer

  •  Richard3007
7.7.2015  (#7)
Najo Hast du Kinder?
Eventuell wollen die auch mal bauen, und wäre es nicht schlecht, wenn ein Grundstück vorhanden ist. Und im Alter ist man vielleicht froh, nicht mehr soviel Garten zu haben emoji.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.7.2015  (#8)

zitat..
gmoe schrieb: Aufschliessungskosten sind bereits bezahlt, bzw muss ich teils noch zahlen, komm ich aber nicht drum rum.

Was jetzt? Sind sie nun bezahlt oder nicht? Gesagt wurde auch schon, dass du, wenn du auf einem Grundstück nichts baust, dafür auch keine Aufschließung zahlen musst!

zitat..
gmoe schrieb: Werd das Grundstück aber zu 99% niemals wieder verkaufen und nur als Gartenfläche nutzen.

Sag niemals nie! Und im Übrigen: wenn das Grundstück tatsächlich wieder Grünland werden sollte, dann darfst du dort keinerlei anzeige- oder bewilligungspflichtige Vorhaben ausführen! Auch nicht z.B. ein kleines Nebengebäude für Gartenwerkzeuge oder dergleichen.

zitat..
thohem schrieb: Wenn du es getrennt lässt (wie wir), dann aufpassen beim Einreichplan: in NÖ darf dann das Gelände nicht aufgeschüttet werden (laut SV), da man "die Lichtverhältnisse des anderen (nicht aufgeschlossenen) Grundstücks ändert"

Es geht hier nicht um NÖ, daher bringen solche Hinweise nichts (oder höchstens Verwirrung). Im Übrigen ist diese Info deines Sachverständigen völlig falsch. Könnte aber auch sein, dass du da was falsch verstanden hast? Wie das mit der Niveauveränderung in NÖ funktioniert hab ich erst kürzlich hier erklärt: http://www.energiesparhaus.at/forum/38713

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